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Eingriff in das Fassadenbild

Dies ist eine Diskussion zu Eingriff in das Fassadenbild innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 11:24
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Eingriff in das Fassadenbild

Hallo zusammen,

ein Eigentümer hat auf seinem Balkon einen Holz-Pflanzkasten aufgestellt,
an dem ein Rankgitter befestigt ist. Das Rankgitter ist ca. 1,60m bis 1,80m hoch
und ragt damit über die Balkonbrüstung hinaus. Dieser als Sichtschutz gedachte
Pflanztrog mit Gitter ist nicht mit dem Gebäude verbunden und steht seit einigen
Jahren. Soweit zur Ausgangssituation.

3 stets sehr fleißige Miteigentümer in Sachen WEG sind auf die Idee gekommen,
das dies einen Eingriff in das Fassadenbild darstellen würde.

Wie kann der Beirat diesem Eigentümer mit seinem Rankgitter helfen?

- Ist das tatsächlich ein Eingriff in das Fassadenbild
- Auf welchen gesetzlichen Grundlagen kann man eine Pro-Argumentation für den
Rankgitter-Besitzer aufbauen? (Ein vernünftiges Gespräch mit jenen 3 experten
ist nicht möglich, da verkrustet, uneinsichtig und nicht kompromissbereit)

Bild1
Bild2

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Suiwababbial
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 12:36
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AW: Eingriff in das Fassadenbild

Die Erwähnung des Beirates ist nicht weiterführend, da seine Befugnisse in diesem Fall auch nicht weiterhelfen.

Er (wie jeder andere Eigentümer auch) können höchstens ihre eigenen Meinungen zu diesem Thema kundtun und versuchen, die "anderen" zu überzeugen.

Letztendlich zählt aber nicht die Überzeugung oder Meinung, sondern nur

- ein WEG-Beschluss zur Entfernung oder
- ein Gerichtsbeschluss zur Entfernung


Solange kann der Balkonliebhaber seinen Sichtschutz problemlos dranlassen ....



Ich würde aber darüber hinaus in dem Beispiel das (so von mir gesehen) Sonnenrollo über dem Balkon eher als Problem sehen (im Sinne des WEG-Rechts).


Aber mal ehrlich - das Beispielfoto zeigt wirklich das Problem, wie eine Außenansicht negativ beeinflußt werden kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 12:56
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AW: Eingriff in das Fassadenbild

Zitat:
Zitat von Clever
Ich würde aber darüber hinaus in dem Beispiel das (so von mir gesehen) Sonnenrollo über dem Balkon eher als Problem sehen (im Sinne des WEG-Rechts).
Die Markisen sind im hiesigen Fall über die Gemeinschaftsordnung statthaft.

Zitat:
Zitat von Clever
Letztendlich zählt aber nicht die Überzeugung oder Meinung, sondern nur
- ein WEG-Beschluss zur Entfernung oder
- ein Gerichtsbeschluss zur Entfernung
Meine Frage, ob es sich dabei um einen Eingriff in das Fassadenbild handelt, ist für mich damit nicht abschließend beantwortet. Zumal es mir nicht nachvollziehbar erscheint, wie man - ausgenommen bei "Gefahren" - per Beschluss in das Sondereigentum eingreifen können sollte.

Zitat:
Zitat von Clever
Aber mal ehrlich - das Beispielfoto zeigt wirklich das Problem, wie eine Außenansicht negativ beeinflußt werden kann.
Ich denke Leben und Leben lassen. Wir sind hier zu Lande aureichend (über-)reglementiert.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 15:31
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AW: Eingriff in das Fassadenbild

Zitat:
Ich denke Leben und Leben lassen.
Aber genau da liegt ja das Problem .....

Die anderen Eigentümer finden (offensichtlich) ihre schöne WEG-Anlage durch diese Rankhilfe verschandelt und wollen die weghaben - Leben und Leben lassen!


Meine ganz persönliche Meinung:

Ich denke mal, bei allem, was (dauerhaft) über die Brüstung hinausragt (also von anderen zu sehen ist), liegt eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes vor.

...d.h., ein Sonnenschirm, der mal aufgespannt wird und abends wieder in die Ecke gestellt wird, wird wohl eher nicht darunter fallen, aber eine hoch über die Brüstung hinausragende Rankhilfe, die jahrein-jahraus dort steht, könnte davon betroffen sein.


Wenn in dem Bsp der Betroffene trotz Aufforderung nicht reagiert, kann er seine Rankhilfe natürlich dort belassen - und zwar solange, bis ein Eigentümerbeschluss zur Entfernung vorliegt. Dann hat der Betroffene wiederrum das Recht, diesen Beschluss gerichtlich aufheben zu lassen, und dort wird es dann mit Kostenrisiko für beide Seiten letztendlich "festgestellt".

Bevor ein richerliches Urteil vorliegt, wird hier im Forum wohl keiner eine Absolution betreffend der Rankhilfe erteilen können.


Warten Sie ab, was die nächste Eigentümerversammlung bringt .....
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Alt 19.04.2010, 16:05
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AW: Eingriff in das Fassadenbild

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
...Wir sind hier zu Lande aureichend (über-)reglementiert.
Dann schauen Sie doch mal in die Gestaltungssatzung Ihres Ortes. In unserer ist sogar das äußere Erscheinungsbild von Sichtschutz an Balkongeländern geregelt.
Es ist kaum zu Glauben was alles eine Regelung finden muss.

Gruß
Moriarty
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 16:16
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AW: Eingriff in das Fassadenbild

Zitat:
Zitat von moriarty
In unserer ist sogar das äußere Erscheinungsbild von Sichtschutz an Balkongeländern geregelt.
Es ist kaum zu Glauben was alles eine Regelung finden muss.

Gruß
Moriarty
Aber Ihre Kleidung dürfen Sie frei wählen, wenn Sie sich auf Ihrem Balkon oder vor Ihrem Haus aufhalten?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 17:10
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AW: Eingriff in das Fassadenbild

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
Aber Ihre Kleidung dürfen Sie frei wählen, wenn Sie sich auf Ihrem Balkon oder vor Ihrem Haus aufhalten?
Selbstverständlich nicht. Siehe §118 OWiG. Es gibt Grenzen...

Die deutsche Regelungswut hängt auch damit zusammen, dass sich Prozesshansel und sonstige Nachbarschaftszerstörer schlicht nicht einigen können, weil jeder auf seinem Willen besteht. Darum muss irgendwie entschieden werden, und das geht einfacher, wenn eine Regelung da ist. Wenn alles aussieht wie Kraut und Rüben, macht das einen Eindruck fürs Auge nicht gerade harmonisch.

Um ehrlich zu sein, mir gefällt das Rankgitter auch nicht. Man könnte es mit einer Säge WEG-tauglich machen...
__________________
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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