Dies ist eine Diskussion zu Eingriff in das Fassadenbild innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eingriff in das Fassadenbild ein Eigentümer hat auf seinem Balkon einen Holz-Pflanzkasten aufgestellt, an dem ein Rankgitter befestigt ist. Das Rankgitter ist ca. 1,60m bis 1,80m hoch und ragt damit über die Balkonbrüstung hinaus. Dieser als Sichtschutz gedachte Pflanztrog mit Gitter ist nicht mit dem Gebäude verbunden und steht seit einigen Jahren. Soweit zur Ausgangssituation. 3 stets sehr fleißige Miteigentümer in Sachen WEG sind auf die Idee gekommen, das dies einen Eingriff in das Fassadenbild darstellen würde. Wie kann der Beirat diesem Eigentümer mit seinem Rankgitter helfen? - Ist das tatsächlich ein Eingriff in das Fassadenbild - Auf welchen gesetzlichen Grundlagen kann man eine Pro-Argumentation für den Rankgitter-Besitzer aufbauen? (Ein vernünftiges Gespräch mit jenen 3 experten ist nicht möglich, da verkrustet, uneinsichtig und nicht kompromissbereit) Bild1 Bild2 Vielen Dank für Eure Hilfe. Suiwababbial |
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| AW: Eingriff in das Fassadenbild Die Erwähnung des Beirates ist nicht weiterführend, da seine Befugnisse in diesem Fall auch nicht weiterhelfen. Er (wie jeder andere Eigentümer auch) können höchstens ihre eigenen Meinungen zu diesem Thema kundtun und versuchen, die "anderen" zu überzeugen. Letztendlich zählt aber nicht die Überzeugung oder Meinung, sondern nur - ein WEG-Beschluss zur Entfernung oder - ein Gerichtsbeschluss zur Entfernung Solange kann der Balkonliebhaber seinen Sichtschutz problemlos dranlassen .... Ich würde aber darüber hinaus in dem Beispiel das (so von mir gesehen) Sonnenrollo über dem Balkon eher als Problem sehen (im Sinne des WEG-Rechts). Aber mal ehrlich - das Beispielfoto zeigt wirklich das Problem, wie eine Außenansicht negativ beeinflußt werden kann. |
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| AW: Eingriff in das Fassadenbild Zitat:
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| AW: Eingriff in das Fassadenbild Zitat:
Die anderen Eigentümer finden (offensichtlich) ihre schöne WEG-Anlage durch diese Rankhilfe verschandelt und wollen die weghaben - Leben und Leben lassen! Meine ganz persönliche Meinung: Ich denke mal, bei allem, was (dauerhaft) über die Brüstung hinausragt (also von anderen zu sehen ist), liegt eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes vor. ...d.h., ein Sonnenschirm, der mal aufgespannt wird und abends wieder in die Ecke gestellt wird, wird wohl eher nicht darunter fallen, aber eine hoch über die Brüstung hinausragende Rankhilfe, die jahrein-jahraus dort steht, könnte davon betroffen sein. Wenn in dem Bsp der Betroffene trotz Aufforderung nicht reagiert, kann er seine Rankhilfe natürlich dort belassen - und zwar solange, bis ein Eigentümerbeschluss zur Entfernung vorliegt. Dann hat der Betroffene wiederrum das Recht, diesen Beschluss gerichtlich aufheben zu lassen, und dort wird es dann mit Kostenrisiko für beide Seiten letztendlich "festgestellt". Bevor ein richerliches Urteil vorliegt, wird hier im Forum wohl keiner eine Absolution betreffend der Rankhilfe erteilen können. Warten Sie ab, was die nächste Eigentümerversammlung bringt ..... |
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| AW: Eingriff in das Fassadenbild Zitat:
Es ist kaum zu Glauben was alles eine Regelung finden muss. Gruß Moriarty
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Eingriff in das Fassadenbild Zitat:
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| AW: Eingriff in das Fassadenbild Zitat:
Die deutsche Regelungswut hängt auch damit zusammen, dass sich Prozesshansel und sonstige Nachbarschaftszerstörer schlicht nicht einigen können, weil jeder auf seinem Willen besteht. Darum muss irgendwie entschieden werden, und das geht einfacher, wenn eine Regelung da ist. Wenn alles aussieht wie Kraut und Rüben, macht das einen Eindruck fürs Auge nicht gerade harmonisch. Um ehrlich zu sein, mir gefällt das Rankgitter auch nicht. Man könnte es mit einer Säge WEG-tauglich machen...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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