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ein Haus, zwei Eigentümer - Streit um lebenslanges Wohnrecht

Dies ist eine Diskussion zu ein Haus, zwei Eigentümer - Streit um lebenslanges Wohnrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.06.2007, 19:04
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ein Haus, zwei Eigentümer - Streit um lebenslanges Wohnrecht

Ein Ehepaar hat während der Ehe ein Haus gebaut. Die Ehefrau stirbt und danach wird im Grundbuch eingetragen, dass eine Hälfte vom Haus dem Ehemann, und die andere Hälfte der einzigen Tochter gehört - es wurde nicht festgelegt, welcher Teil des Hauses wem gehört.

Der nunmehrige Witwer findet eine neue Lebensparterin, der er nach seinem Tod per Testament ein lebenslanges Wohnrecht einräumen will.

Kann der Vater das ohne die Zustimmung der Tocher machen, bzw. wie kann sie das verhindern?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2008, 00:22
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AW: ein Haus, zwei Eigentümer - Streit um lebenslanges Wohnrecht

Es können nur beide Eigentümer gemeinsam verfügen. Nennt sich Gesamthanseigentum. Hier nach § 2032 BGB.
Wohnrecht etc. bedarf der Eintragung ins Grundbuch. Geht nur wenn beide Eigentümer bewilligen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2008, 13:17
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AW: ein Haus, zwei Eigentümer - Streit um lebenslanges Wohnrecht

Der Vater kann seiner LG lediglich auf seiner Hälfte ein Wohnrecht einräumen. Da diese Hälfte im rechtlichen Sinn nicht definiert ist (beiden Eigentümern gehört von jeden Quadratmeter je die Hälfte), ist dies sinnlos.

Ohne Zustimmung der Tochter ist nichts zu machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2008, 13:50
V.I.P.
 
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AW: ein Haus, zwei Eigentümer - Streit um lebenslanges Wohnrecht

Zitat:
Zitat von CruNCC
Der Vater kann seiner LG lediglich auf seiner Hälfte ein Wohnrecht einräumen.
Beim Gesamthandeigentum können mehrere Eigentümer einer Sache ihre Berechtigung
nur gemeinsam ausüben. Es gibt keinen ideellen Anteil.
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