Dies ist eine Diskussion zu Ein Eigentümer baut ohne Baugenehmigung, nun soll die Eigentümergemeinschaft zahlen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ein Eigentümer baut ohne Baugenehmigung, nun soll die Eigentümergemeinschaft zahlen es wäre nett, wenn sie dieses Fallbeispiel einmal näher betrachten würden. Ich bin sehr an fundierten Meinungen interessiert. Vielen Dank Herr BV ist Eigentümer einer Dachgeschosswohnung in einem Haus (Bj.1928) mit insgesamt vier Eigentumswohnungen und jeweiligem Eigentümer. Herr BV renoviert, und baut seine Wohnung in solch einem Rahmen um, dass er eine Baugenehmigung hätte stellen müssen. Dies versäumt Herr BV. Frau O, der die Wohnung unter dieser Dachgeschosswohnung gehört, stellt Schäden in ihre Wohnung fest. Diese sind augenscheinlich durch die Entfernung einer Wand und den Einbau einer Loggia in der Dachgeschosswohnung, entstanden. Sie informiert das Bauamt. Das Bauamt kommt zu einer Besichtigung, der inzwischen fertiggestellten und vermieten Wohnung, und knüpft an die zu erteilende Baugenehmigung folgende Auflagen: § Herr BV muss im ausgebauten Spitzboden eine F90 sichere Wand zum Hausflur einbauen. § Herr BV muss einen Rauchabzug (Fenster) mit einem 1m2 Luftquerschnitt schaffen. Dieses Fenster muss mit einem Motor versehen, und vom Erdgeschoss, sowie vom Dachgeschoss aus zu bedienen sein. § Im ausgebauten Spitzboden muss ein Fluchtweg nach draußen geschaffen werden, anderenfalls darf der Spitzboden nicht als Wohnraum vermietet werden. Herr BV ist nun der Meinung, das sich die Eigentümergemeinschaft zu gleichen Teilen an den Kosten, für die vom Bauamt geforderten Umbauten (außer Fluchtweg Spitzboden), finanziell beteiligen sollen. Er begründet seine Forderung so: § Die Umbauten betreffen den Hausflur und gehören somit zum Gemeinschaftseigentum. § Die Miteigentümer hätten durch ihre Unterschrift des Teilungsvertrages, indirekt einer Beteiligung an den Kosten zugestimmt. Die anderen Eigentümer sehen das anders und argumentieren folgendermaßen: § Herr BV hätte die Baugenehmigung einholen müssen, bevor er mit dem Umbau der Wohnung beginnt. § Er hätte die Eigentümergemeinschaft über die zu erwartenden Umbauten und Kosten hierfür informieren müssen. § Herr BV sich eine Zusage der Kostenbeteiligung, aller Miteigentümer einholen müssen. Wer muss nun was zahlen? |
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