Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentumswohung Diese Merhfamielienhaus wurde A zum Kauf angeboten. Was hat es mit den Eigentumswohungen auf sich für A?? Hat er nachteile dadurch?? |
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| AW: Eigentumswohung Die Grundsteuer dürfte in der Regel höher sein als für ein nicht in WE aufgeteiltes Objekt. Nun kommt es darauf an, was A mit der Immobilie machen möchte.... |
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| AW: Eigentumswohung A will es als kapitalanlage nutzen, was er jedoch nicht versteht ist der Satz das die Wonungen in Eigentumswohungen aufgeteilt sind und die Mieteinnahmen trotzdem xxx betragen. Wenn es eigentumswohnungen sind wie kann man dann Miete einnehmen??? |
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| AW: Eigentumswohung Ist vielleicht missverständlich formuliert: der Verkäufer will wohl sagen, dass eine Teilungserklärung gem. WEG vorliegt und jede Wohnung auch einzeln verkauft werden könnte. Offensichtlich gehört aber das gesamte Objekt einem Eigentümer, der eben keine der Wohnungen selbst nutzt sondern diese alle vermietet. |
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| AW: Eigentumswohung Okay das ist eine plausible Erklärung. Nochmal zur Wiederholung: Wenn A es kauft ist er Vermieter und hat die Möglichkeit eben auch einzelne Wohnungen noch zu verkaufen?? Was macht das für ein Sinn??Warum verkauft man nicht sofort alle Wohnungen einzeln? Was heisst Teilungerklärung gemäß WEG? |
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| AW: Eigentumswohung Zitat:
2. Je nach Lage am Immobilienmarkt kann man eben auch mal "schnell" eine einzelne Wohnung an einen Interessenten verkaufen, z.B. an einen der bisherigen Mieter. Das kann doch ganz vorteilhaft sein, wenn man mal etwas Geld braucht... 3. Ich könnte mir vorstellen, dass dies der bisherige Eigentümer schon versucht hat, aber nicht genügend Interessenten für die Wohnungen da waren. Oder er wollte sich den Aufwand sparen, x Wohnungen einzeln anzubieten (wieviel wäre denn x?). 4. Es liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede Wohneinheit vor, das Objekt wurde gemäß WohnungsEigentumsGesetz aufgeteilt... |
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| AW: Eigentumswohung X sind veir Wohnungen und eine Ausbaureserve im DG.. Okay vielen Dank für deine Hilfe... |
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| AW: Eigentumswohung Stellt sich die Frage ob die Aufteilung schon im Grundbuch vollzogen ist (bestehen bereits Wohnungsgrundbücher)? Dann kauft er halt x Wohnungen. Dieses kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden (ist in dem Fall auch zu empfehlen). Ansonsten ist es ziemlich egal. Zu beachten ist das ges. Vorkaufsrecht der Mieter und, je nachdem wann die Aufteilung erfolgt ist auch der Wohnraumkündigungsschutz. |
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| AW: Eigentumswohung Zitat:
, Zitat:
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| AW: Eigentumswohung Zitat:
Zitat:
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