Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung-Wenn man sich trennt... innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentumswohnung-Wenn man sich trennt... Also diese Frage hat mich schon seit längerem Beschäftigt... Sagen wir mal ein Paar, Mann und Frau, nicht verheiratet, keine Kinder, besorgen sich einen Kredit bei ihrer Bank um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Bank ist einverstanden, allerdings ist der Mann zufälligerweise grad in der Ausbildung, weshalb die Frau(ausgelernt) mehr Sicherheit bietet und deswegen im Grundbuch als Mieter verzeichnet wird und der Mann als Mieter. Nun trennt sich unser fiktives Paar... . Er bleibt in der Wohnung; Sie zieht aus und geht zurück zu Ihrer Mutter ;-) Logischerweise will Sie aus diesem Vertrag raus... Und überlasst ihm gerne die Wohnung. Die Regelung nach all diesen Geschehnissen mit der Bank verhalten sich nun so und werden auch so im Mietvertrag vermerkt.... Herr X hat Frau YZ jeden Monat den Betrag von xxx,xx zu zahlen. Dieser Betrag wird ebenfalls jeden Monat vom Konto von Frau YZ abgezogen. Und nun zu der Frage... Iss nich ganz leicht, oder? ;-) Wenn Herr X nun die Zahlungen unterlässt oder nur sporadisch bezahlt käme dies einem Vertragsbruch gleich, nich? Der einzige sichtbare Ausweg aus dieser Misere wäre eine Zwangsversteigerung, welche Frau YZ allerdings zu doll belasten würde. Herr X befindet sich demnächst in der Probezeit für die Festeinstellung im erlernten Beruf. Welche Auswege gäbe es noch? |
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| AW: Eigentumswohnung-Wenn man sich trennt... Wer hat den Darlehensvertrag unterschrieben und wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Mieter werden nicht im Grundbuch verzeichnet. |
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| AW: Eigentumswohnung-Wenn man sich trennt... Den Darlehensvertrag haben beide unterschrieben. Das Mieter-Vermieter-Verhältnis ist in einem formlosen Mietvertrag ohne notarielle Beglaubigung geregelt. Im Grundbuch sind beide mit einem 50 zu 50 Prozent - Anteil vermerkt |
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| AW: Eigentumswohnung-Wenn man sich trennt... Verstehe nur Bahnhof! Geht es um Ratenzahlung an die Bank oder um den Mietvertrag? Grundsätzlich müssten beide die Raten je hälftig zahlen. Die Wohnung könnte entweder von beiden verkauft werden oder sie verkauft ihm ihren Anteil. Da er aber wohl kein Geld hat, wird das wohl nicht in Frage kommen. Wenn er die Wohnungen nicht verkaufen will, bleibt nur die Zwangsversteigerung. Würde auf jeden Fall empfehlen mit der Bank zu reden. |
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