Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung verkaufen-was kommt auf mich zu? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentumswohnung verkaufen-was kommt auf mich zu? mal angenommen aus persönlichen Gründen muss x seine vermietete Eigentumswohnung verkaufen. Die Wohnung wird x leider ziemlich unter Kaufpreis abgeben müssen, wenn er viel Glück hat, zum Preis vom noch hohen Restkredit, vielleicht mache x sogar noch miese! Hat x sonst noch Nachteile, z.B. in steuerlicher Hinsicht? Entstehen Notarkosten oder sonstige Kosten? Wäre sehr dankbar für Aufklärung und Hilfestellung! Gruß, birdy |
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| AW: Eigentumswohnung verkaufen-was kommt auf mich zu? Hallo, Die weiteren Kosten (Notar usw. selbst Makler, wenn man einen einschalten möchte) zahlt der Käufer. Steuerlich könnte sich da noch was tun, wenn man innerhalb von 10 Jahren eine Immobilie wieder verkauft, aber natürlich nur, wenn man damit dann einen Gewinn erziehlt, aber das scheint ja hier nicht zuzutreffen. Wenn Du einen Käufer findest, der die Wohnung selber nutzen möchte, dann kann es allerdings besser sein (einen höheren Verkaufspreis bringen) wenn Du den Mieter vorher schon aus der Wohnung bekommen hast. Wenn der Käufer aber selber vermieten möchte, ist es sicher günstiger, wenn die Wohnung durchgehend Miete einbringt. Es macht also Sinn, nicht zu kurzfristig zu verkaufen, weil man schon um das mit dem Mieter zu klären etwas Vorlauf benötigt und man weniger bekommt, je eiliger man es hat. Auch geschickt, die Wohnung dem aktuellen Mieter anbieten ... das würde ich zuerst tun ... Gruß Huutsch |
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| AW: Eigentumswohnung verkaufen-was kommt auf mich zu? Zitat:
vielen Dank für die Antwort! Ergänzung zum Fall: Die Wohnung ist über 10 Jahre alt, genau: 13 Jahre. Und mal unterstellt der aktuelle Mieter hat kein Geld, um sich eine Wohnung zu kaufen. Sieht schlecht aus, die Wohnung los zu werden. Oder hat jemand Idee, wie man in so einem Falle noch vorgehn könnte? Gruß, birdy |
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| AW: Eigentumswohnung verkaufen-was kommt auf mich zu? hallo, es könnte sich steuerlich zusätzlich noch in der hinsicht etwas tun, dass man das darlehn beim finanzamt nicht mehr angeben kann. dadurch können sich die freibeträge bei der steuererklärung ändern. schulden sind in bezug auf das finanzamt und der steuererklärung von vorteil, weil sie das gesamtvermögen drücken. gruß peda |
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