Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung Eigentümer dieser Wohnung je zur Hälfte ein Ehemann (Person A) und die Ehefrau (Person B), beide haben zur Finanzierung der Wohnung ein Kredit bei Bank A und Bank B aufgenommen. Grundbucheintrag: Grundschuld der Banken + nur auf Anteil der Person B ein Grundschuld einer Person C Person A hat Insolvenz eröffnet, über das Vermögen, bzw. Eigentumsanteil verwaltet die Insolvenzverwalterin. Daraufhin kündigt Bank A den Vertrag, anschließend nach einiger Zeit beantragt Bank A die Zwangsversteigerung gemäß eingetragener Grundschuld. Wenn nun die Wohnung zwangsversteigert wird, was passiert mit dem Grundbucheintrag der Person C von Person B, muss der neue Eigentümer diese Grundschuld übernehmen? |
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| AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung Kein Ersteigerer muss was übernehmen. Die Wohnung wird insgesamt versteigert und die eingetragenen Gläubiger werden, dem Range nach, befriedigt (oder nicht). |
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| AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung Und wenn der Erlös gerade eben die Gläubiger Banken A und B befriedigt und nichts mehr für Gläubiger C übrigt bleibt, wird dann einfach der Eintrag im Grundbuch gelöscht, sodass der neue Eigentümer das Grundbuch ohne weitere Belastung übernimmt, korrekt? |
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| AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung Zitat:
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| AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung Gut danke, das habe ich jetzt verstanden. Anderes Bsp. Nehmen wir an die Wohnung wird versteigert, der Erlös befriedigt Bank A und Bank B vollkommen, diese fallen als ranghöchste Gläubiger schonmal weg. Nun verbleibt noch ein bestimmter Betrag, wie wird dieser nun verteilt, bekommt Gläubiger C komplett den Rest, oder muss der Restbetrag noch mit Eigentümer A, bzw. der Insolvenzverwalterin zur Hälfte geteilt werden, da ja der Gläubiger C nur bei Eigentümerin B, welche zur Hälfte Eigentümerin der Wohnung war, die Grundschuld eingetragen hat. |
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