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Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.07.2010, 17:11
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Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

Es geht um eine Eigentumswohnung

Eigentümer dieser Wohnung je zur Hälfte ein Ehemann (Person A) und die Ehefrau (Person B), beide haben zur Finanzierung der Wohnung ein Kredit bei Bank A und Bank B aufgenommen.

Grundbucheintrag:

Grundschuld der Banken + nur auf Anteil der Person B ein Grundschuld einer Person C


Person A hat Insolvenz eröffnet, über das Vermögen, bzw. Eigentumsanteil verwaltet die Insolvenzverwalterin.
Daraufhin kündigt Bank A den Vertrag, anschließend nach einiger Zeit beantragt Bank A die Zwangsversteigerung gemäß eingetragener Grundschuld.


Wenn nun die Wohnung zwangsversteigert wird, was passiert mit dem Grundbucheintrag der Person C von Person B, muss der neue Eigentümer diese Grundschuld übernehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2010, 11:16
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AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

Kein Ersteigerer muss was übernehmen. Die Wohnung wird insgesamt versteigert und die eingetragenen Gläubiger werden, dem Range nach, befriedigt (oder nicht).
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  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2010, 11:56
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AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

Und wenn der Erlös gerade eben die Gläubiger Banken A und B befriedigt und nichts mehr für Gläubiger C übrigt bleibt, wird dann einfach der Eintrag im Grundbuch gelöscht, sodass der neue Eigentümer das Grundbuch ohne weitere Belastung übernimmt, korrekt?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2010, 11:58
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AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von born2livexxx Beitrag anzeigen
wird dann einfach der Eintrag im Grundbuch gelöscht, sodass der neue Eigentümer das Grundbuch ohne weitere Belastung hat, korrekt?
So ist es! C`s Bank hat dann diese Sicherheit nicht mehr, er allerdings nach wie vor die "Schulden"!
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  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2010, 12:42
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AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

Gut danke, das habe ich jetzt verstanden.

Anderes Bsp.

Nehmen wir an die Wohnung wird versteigert, der Erlös befriedigt Bank A und Bank B vollkommen, diese fallen als ranghöchste Gläubiger schonmal weg. Nun verbleibt noch ein bestimmter Betrag, wie wird dieser nun verteilt, bekommt Gläubiger C komplett den Rest, oder muss der Restbetrag noch mit Eigentümer A, bzw. der Insolvenzverwalterin zur Hälfte geteilt werden, da ja der Gläubiger C nur bei Eigentümerin B, welche zur Hälfte Eigentümerin der Wohnung war, die Grundschuld eingetragen hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2010, 14:11
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AW: Eigentumswohnung und Zwangsversteigerung

C bekommt den Rest bis zur Höhe seiner angemeldeten Forderung. Sollte noch was übrig bleiben bekommt das C.
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