
26.09.2007, 09:47
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Eigentumswohnung und Satelitenschüssel nicht erlaubt Hallo Juraforum,
folgendes Problem liegt vor.
Seit 10 Jahren hat man eine Eigentumswohnung im 6 Stockwerk eines Hochhauses. Seit 3 Jahren hat man die Satelitenschüssel halb aus dem Balkon draußen. Erst jetzt kommt die Mitteilung von der WEG, dass man im Beirat beschlossen hat, keine Satschüssel anzubringen. Da der Eigentümer aus Rumänien kommt und ein Schreiben an die WEG geschickt hat, mit der Bitte, dass nach Informationsfreiheitsgesetz dies erlaubt ist. Die Schüssel muß halb herausragen, da sonst kein Empfang möglich ist. Jetzt hat der Eigentümer ein wie ich finde unverschämten Brief erhalten, wo man sagt, dass dies nicht möglich ist und die Schüssel nicht nach außen zu sehen sein soll (6 Stockwerk)! Man hat Tips gegeben, dass man doch die Schüssel in den Abendstunden halb herausstellt, da niemand diese Schüssel dann sehen kann, weil es dunkel ist! Es kann doch nicht sein, dass man nur noch im dunkeln rumänisch fernsehen schauen kann, oder? Was kann man dagegen tun? Vor Gericht gehen? Der Kabelanbieter für diesen Bezirk bietet keine rumänischen Sender an. Ich hoffe auf Hilfe vom Juraforum und bedanke mich im voraus...
Melie |