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Eigentumswohnung Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung Umzug innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2010, 21:20
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Eigentumswohnung Umzug

Ehepaar K kauft eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 16 Wohnungen und möchte dort einziehen. Dies ist nur samstags möglich.

Der Hausmeister H erklärt nun, das laut Hausordnung samstags ein Umzug nicht erlaubt sei und untersagt den Umzug.

Ist diese Verfahrensweise rechtlich erlaubt?
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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Alt 22.10.2010, 06:05
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AW: Eigentumswohnung Umzug

In Bezug auf Sonn- und Feiertagsregelungen ist der Samstag immer noch ein Werktag/Arbeitstag.

Welche Hausordnung oder welcher Hauschmeester wollte mir verbieten samstags zu arbeiten? Zudem würde dies ja noch bedeuten, dass dieser Beauftragte verhindern wollte, dass ich meine eigene Wohnung betrete.

Solche Anordnungen in Hausordnungen sind m.E. blanker Unsinn und nicht durchsetzbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 09:09
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Für mich stellt sich da immer die Frage, was will der Hausmeister machen, wenn man dagegen verstößt. Ist doch lächerlich.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 11:48
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Wenn es einen entsprechenden Beschluss der ETV gibt, ist das möglich!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 14:31
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wenn es einen entsprechenden Beschluss der ETV gibt, ist das möglich!
Das reicht mir persönlich aber nicht als Antwort aus. Es handelt sich ja auch um die Kernfrage des TE.

Aus welcher rechtlichen Quelle sprudelt diese Erkenntnis?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 15:09
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Aus welcher rechtlichen Quelle sprudelt diese Erkenntnis?
Aus dem WEG!
Was regelt die Hausordnung ?

Hausordnungen behandeln üblicherweise folgende Themen:

* Allgemeine Sorgfalts-, Sicherheits- und Gefahrvorbeugungspflichten (z. B. Tierhaltung, Feuer- und Kälteschutz, Grillen auf Balkonen, Absperrung von Wasserzuläufen);
* Benutzungsregelungen hinsichtlich gemeinschaftlicher Flächen, Räume und Einrichtungsgegenstände (z. B. Waschraumnutzung, Gartenbenutzung, Müllentsorgung);
* Reinigungspflichten (z. B. Hausflurreinigung, Müllbeseitigung);
* Ruhezeiten (Sperrfrist für laute Tätigkeiten). Die private Ruhezeitenregelung der Eigentümer kann über öffentlich-rechtliche Lärmbekämpfungsvorschriften hinausgehen (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 18.11.1991, 24 W 3791/91).

Ergänzend gibt es oft zusätzlich eine Garagen-, Stellplatz-, Liftbenutzungs-, Schwimmbad-, Sauna-, Waschküchen- oder Spielplatzordnung. Die Vielfalt ist entsprechend der unterschiedlichen Zweckbestimmung der Anlagen sehr groß.

* Die Gemeinschaftsordnung kann den Verwalter ermächtigen, eine Hausordnung aufzustellen.
* In der Regel beschließt die einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer eine Hausordnung selbst.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 16:48
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Danke, dass ist reichlich.

Aber ich kann immer noch nicht erkennen, dass irgendeine ETV beschließen könnte, wann ein neuer Eigentümer sein Eigentum in Besitz nehmen darf. Denn mit dem Einzug tut er es!

Also gut, beschließen kann so'ne ETV natürlich alles mögliche. Nur ob es rechtlich durchsetzbar ist kann ruhig, ganz speziell in diesem Beispiel, bezweifelt werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 17:47
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Also gut, beschließen kann so'ne ETV natürlich alles mögliche. Nur ob es rechtlich durchsetzbar ist kann ruhig, ganz speziell in diesem Beispiel, bezweifelt werden.
Solch eine Hausordnung schön und gut. Aber was würde passieren, wenn man dagegen verstößt?!
Plichtverletzung - Schadensersatz; Wo ist der Schaden?
Ist doch alles albern. Wie oft wird denn in diesem Haus ein- und ausgezogen, das so etwas geregelt werden muss.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.10.2010, 12:26
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Zitat:
Zitat von moriarty Beitrag anzeigen
Solch eine Hausordnung schön und gut. Aber was würde passieren, wenn man dagegen verstößt?!
Plichtverletzung - Schadensersatz; Wo ist der Schaden?
Ist doch alles albern. Wie oft wird denn in diesem Haus ein- und ausgezogen, das so etwas geregelt werden muss.
Das ist eine gute Frage! Ändert jedoch nichts an der Rechtskraft des Beschlusses und und wird die Einführung in die Gemeinschaft sehr fördern!
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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 02:42
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AW: Eigentumswohnung Umzug

Zitat von schielu:
'Ruhezeiten (Sperrfrist für laute Tätigkeiten). Die private Ruhezeitenregelung der Eigentümer kann über öffentlich-rechtliche Lärmbekämpfungsvorschriften hinausgehen (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 18.11.1991, 24 W 3791/91)'.

Im Rahmen dieser Lärmbekämpfungsermächtigung, die der Wohnungseigentümtergemeinschaft obliegt, darf diese auch Umzugszeiten regeln. Die Regelung der Umzugszeiten soll im zu beurteilenden Sachverhalt Lärm an Samstagen, an denen die meisten Menschen arbeitsfrei haben und zu Hause sind, vermeiden.

Zitat von moriarty:
'Solch eine Hausordnung schön und gut. Aber was würde passieren, wenn man dagegen verstößt?! Plichtverletzung - Schadensersatz; Wo ist der Schaden?'

'Die Rechtsprechung greift (bei Lärmverstössen) in vergleichbaren Fällen auf DIN-Normen zurück. Die Faustformel lautet: Die Einhaltung der jeweils einschlägigen DIN-Normen schließt eine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG aus (OLG Frankfurt a.M., 20 W 204/03).
In der Praxis bestehen allerdings oft Beweisschwierigkeiten. Es empfiehlt sich daher, die einzelnen Störungshandlungen mit möglichst viel Details zu dokumentieren ("Duschen am ... um ... Uhr, meine Kinder wurden wach, Einzug-/Möbeltransport am ...von ... bis ... "). Ergibt die Prüfung, dass die Ruhestörungen das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß übersteigen, bestehen Unterlassungsansprüche und ggf. - bei eingetretenem Schaden (z.B. wenn ein Mieter die Miete mindert) - Schadenersatzansprüche.' Quelle: www.pfeiffer-link.net

Viele Hinweise von Wohnungsverkäufern an ihre Nachfolger / Wohnungskäufer enthalten die Klausel: 'Beachten Sie deren Gemeinschaftsordnung ("Vereinsatzung") und Hausordnung. (z.B. Ruhe- und ggf. Umzugszeiten) um schon zu Anfang unnötigen Ärger zu vermeiden'

Fazit:
Aus den o. a. Fakten geht hervor, daß
a) Umzugszeitenregelungen durch die Wohnungseigentümtergmeinschaft erlaubt sind und
b) Verstösse gegen diese Umzugszeitenreglungen Schadenersatzansprüche auslösen können
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (20.11.2010 um 02:48 Uhr). Grund: Ergänzung
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