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Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung Haus ist unverputz innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.05.2009, 15:05
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Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Hallo - angenommen man kauft eine Eigentumswohnung mit insgesamt 2 Parteien. Beide Parteien wollen das Haus noch verputzen lassen. Allerdings jede Partei mit einem anderen Auftraggeber.

Wenn eine Partei nun einen Auftraggeber mit Preis-, Leistungsverhältnis um 4000 Euro günster hat als die andere und auch noch eine bessere Qualität, kann sich die andere Partei dann trotzdem gegen den Auftraggeber stellen??

Viele Grüsse
luwe6
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 16:08
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AW: Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Zitat:
Zitat von luwe6
kann sich die andere Partei dann trotzdem gegen den Auftraggeber stellen??
Nur wenn sie gewichtige Gründe vorbringen kann. - Wie ist denn die Stimmrechtsverteilung?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 20:50
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AW: Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Hi Schielu,

eine Partei mit 742 Anteilen, die andere mit 258 Anteilen (die mit dem teureren Angebot). Somit kann die erste Partei nicht auf die 3/4-Mehrheit kommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 10:52
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AW: Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Zitat:
Zitat von luwe6
eine Partei mit 742 Anteilen, die andere mit 258 Anteilen (die mit dem teureren Angebot). Somit kann die erste Partei nicht auf die 3/4-Mehrheit kommen.
Die muss auch nicht sein, einfache Mehrheit reicht aus!
§ 22.3 modernisierende Instandsetzungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Allerdings ist das Wirtschaftlichkeitsgebot gegeben. Ein Beschluss, der das nicht beachtet, kann angefochten werden!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 11:10
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AW: Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Ist keine modernisierende Instandsetzung - das Haus ist noch unverputzt - das fällt nicht unter Modernisierung.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 11:31
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AW: Eigentumswohnung Haus ist unverputz

Zitat:
Zitat von luwe6
Ist keine modernisierende Instandsetzung - das Haus ist noch unverputzt - das fällt nicht unter Modernisierung.
Natürlich fällt es unter Insatansetzung. Was sonst? Keinesfalls unter bauliche Veränderung!
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