Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eigentumsrecht bei Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsrecht bei Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By motzmecker

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 12:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Eigentumsrecht bei Grundstück

Thema: Grundstück wird von Bauer bestellt

Hr. X ist Besitzer (im Grundbuch eingetragen) seit ca. einem halben Jahr von einem erschlossenem Grundstück, welches noch nicht bebaut ist. Dieses wird jedoch von einem Bauer (vorheriger Pächter) bestellt.

Wie kann X darauf reagieren? Voraussichtlich wurde der Grund vor der Saat umgeackert, somit sind evtl. sogar die Grenzsteine in Mitleidenschaft gezogen worden.

Beste Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 12:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

frage:

ist der bauer noch immer pächter oder ist die pacht bereits ausgelaufen und wann wäre sie ausgelaufen?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 14:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

Der Eigentümer (nicht Besitzer) könnte die Pacht aufkündigen! Evtl ist eine neue Vermessung notwendig.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 21:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, all-finder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

nein, der Bauer ist nicht Pächter. Der vorherige Eigentümer hatte (außerhalb des Kenntniss - eher eine Annahme) einen Pachtvertrag mit dem Bauer. Ebenfalls sind die Nachbargrundstücke (ggf. nicht verkauft) bestellt.

Gibt es ein Amt, welches hierfür zuständig ist?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 23:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

Zitat:
Zitat von all-finder Beitrag anzeigen
nein, der Bauer ist nicht Pächter. Der vorherige Eigentümer hatte (außerhalb des Kenntniss - eher eine Annahme) einen Pachtvertrag mit dem Bauer.
wenn der vorherige eigentümer einen pachtvertrag mit dem bauern hatte, dann hat der jetztige eigentümer noch genau den gleichen vertrag mit dem bauern. ein pachtvertrag geht automatisch auf den neuen eigentümer über.

das hätte allerdings beim kauf erklärt werden müssen.

Zitat:
Gibt es ein Amt, welches hierfür zuständig ist?
nein, das ist eine zivilrechtliche angelegenheit.

ist der käufer sicher, dass er wirklich etwas gekauft hat? notarvertrag und grundbucheintrag, is das alles gelaufen?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 10:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

Ich vermute, dass der Voreigentümer mit dem Bauern eine Nutzungsvereinbarung (Pacht) getroffen hat. Beides ist vom Neueigentümer kündbar. Der Alteigentümer kann dazu bestimmt mehr sagen!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 16:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

Kann aber sein, dass in dem Pachtvertrag lange Kündigungsfristen stehen.
Ob das Grundstück von dritten in irgendeinerweise genutzt wird, hätte eindeutig bei Vertragschluss bekannt sein sollen. Wenn es der Verkäufer verneint hat, macht irgendwer was falsch.

Der Bauer sollte einen Vertrag haben, der ihm erlaubt, dort zu ackern. Diesen hätte der Verkäufer kündigen müssen, oder mindestens eine der beiden Parteien Bauer und Käufer informieren müssen.

Falls dem Bauern nichts Rechtswidriges nachgewiesen werden kann und der Käufer von nichts weiß, sollte der Verkäufer etwas mehr als nur ein paar Auskünfte geben.
Humungus likes this.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 10:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
sollte der Verkäufer etwas mehr als nur ein paar Auskünfte geben.
Was könnte das "mehr" sein?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 16:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Eigentumsrecht bei Grundstück

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Was könnte das "mehr" sein?
Das kommt drauf an ....

Will ich's halt mal probieren und das Thema mit einer motzmeckerschen Sachverhaltserweiterung würzen:
Wenn es da beispielsweise einen Pachtvertrag für das betreffende Grundstück zwischen Verkäufer=Alteigentümer und Bauer gäbe, auf dessen Grundlage letzterer der Überzeugung ist, da rechtmäßig ackern zu dürfen, und von dem der Neueigentümer=Käufer gar nichts weiß und nichts nachlesen kann, fallen mir dazu auf Anhieb Begriffe wie Betrug, arglistige Täuschung, Rückabwicklung, Schadenersatz ein.

Könnte aber auch sein, dass der Käufer nur mal die Brille aufsetzen und in seinem Kaufvertrag nachlesen müsste, was er da wirklich gekauft hat, und ihm dann nur noch übrig bliebe, dem Bauern mitzuteilen, dass er die Pacht bitte künftig auf ein anderes Konto überweisen soll.

Wer nichts weiss und weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als der, der nichts weiss und nicht weiss, dass er nichts weiss ...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Frankreich - Eigentumsrecht Immobilienrecht 21.09.2009 19:56
Eigentumsrecht - Besitzrecht Bürgerliches Recht allgemein 21.09.2009 10:02
Eigentumsrecht Familienrecht 30.07.2007 14:34
Frage Eigentumsrecht Bürgerliches Recht allgemein 12.05.2004 00:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN