Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsrecht bei Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentumsrecht bei Grundstück Hr. X ist Besitzer (im Grundbuch eingetragen) seit ca. einem halben Jahr von einem erschlossenem Grundstück, welches noch nicht bebaut ist. Dieses wird jedoch von einem Bauer (vorheriger Pächter) bestellt. Wie kann X darauf reagieren? Voraussichtlich wurde der Grund vor der Saat umgeackert, somit sind evtl. sogar die Grenzsteine in Mitleidenschaft gezogen worden. Beste Grüße |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück frage: ist der bauer noch immer pächter oder ist die pacht bereits ausgelaufen und wann wäre sie ausgelaufen? |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück Der Eigentümer (nicht Besitzer) könnte die Pacht aufkündigen! Evtl ist eine neue Vermessung notwendig. |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück nein, der Bauer ist nicht Pächter. Der vorherige Eigentümer hatte (außerhalb des Kenntniss - eher eine Annahme) einen Pachtvertrag mit dem Bauer. Ebenfalls sind die Nachbargrundstücke (ggf. nicht verkauft) bestellt. Gibt es ein Amt, welches hierfür zuständig ist? |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück Zitat:
das hätte allerdings beim kauf erklärt werden müssen. Zitat:
ist der käufer sicher, dass er wirklich etwas gekauft hat? notarvertrag und grundbucheintrag, is das alles gelaufen? |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück Ich vermute, dass der Voreigentümer mit dem Bauern eine Nutzungsvereinbarung (Pacht) getroffen hat. Beides ist vom Neueigentümer kündbar. Der Alteigentümer kann dazu bestimmt mehr sagen! |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück Kann aber sein, dass in dem Pachtvertrag lange Kündigungsfristen stehen. Ob das Grundstück von dritten in irgendeinerweise genutzt wird, hätte eindeutig bei Vertragschluss bekannt sein sollen. Wenn es der Verkäufer verneint hat, macht irgendwer was falsch. Der Bauer sollte einen Vertrag haben, der ihm erlaubt, dort zu ackern. Diesen hätte der Verkäufer kündigen müssen, oder mindestens eine der beiden Parteien Bauer und Käufer informieren müssen. Falls dem Bauern nichts Rechtswidriges nachgewiesen werden kann und der Käufer von nichts weiß, sollte der Verkäufer etwas mehr als nur ein paar Auskünfte geben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück Was könnte das "mehr" sein? |
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| AW: Eigentumsrecht bei Grundstück Das kommt drauf an .... ![]() Will ich's halt mal probieren und das Thema mit einer motzmeckerschen Sachverhaltserweiterung würzen: ![]() Wenn es da beispielsweise einen Pachtvertrag für das betreffende Grundstück zwischen Verkäufer=Alteigentümer und Bauer gäbe, auf dessen Grundlage letzterer der Überzeugung ist, da rechtmäßig ackern zu dürfen, und von dem der Neueigentümer=Käufer gar nichts weiß und nichts nachlesen kann, fallen mir dazu auf Anhieb Begriffe wie Betrug, arglistige Täuschung, Rückabwicklung, Schadenersatz ein. ![]() Könnte aber auch sein, dass der Käufer nur mal die Brille aufsetzen und in seinem Kaufvertrag nachlesen müsste, was er da wirklich gekauft hat, und ihm dann nur noch übrig bliebe, dem Bauern mitzuteilen, dass er die Pacht bitte künftig auf ein anderes Konto überweisen soll. ![]() Wer nichts weiss und weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als der, der nichts weiss und nicht weiss, dass er nichts weiss ... |
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