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Eigentumsauflösung

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsauflösung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 20:05
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Eigentumsauflösung

Wie ist eine Eigentumsgemeinschaft zu lösen?
Wenn alle Miteigentumsinhaber zustimmen, das ist klar. Wenn aber nicht, geht dann nur die Insolvenz zum Zwecke der Auflösung der Gemeinschaft?

Justitias
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 20:50
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AW: Eigentumsauflösung

Zitat:
Zitat von Justitias
Wenn aber nicht, geht dann nur die Insolvenz zum Zwecke der Auflösung der Gemeinschaft?
Wenn sich die Eigentümer nicht einig sind, kann man als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung (zur Auflösung der Gemeinschaft) beim Amtsgericht beantragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 16:15
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AW: Eigentumsauflösung

Liebe Fachleute.

Was bedeute eine Teilungsversteigerung?
Wenn ein Eigentümer seinen Anteil am Objekt versteigern will, weil es keine Einigung zur Auflösung gegeben hat?
Wie ist die Kostenverteilung bei diesem Verfahren und wie läuft das ab? Haben die Miteigentümer auch ein Risiko, außer, das sie den Anteil ersteigern könnten? Was geschieht, wenn die Miteigentümer nicht in die Versteigerung eintreten? Geht dann mit so einem Ausstieg die Restgemeinschaft unbeabsichtigt unter?

Viele Fragen, ich weiß ....

Danke für die Antworten
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 20:02
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AW: Eigentumsauflösung

Zitat:
Zitat von Justitias
Liebe Fachleute.

Was bedeute eine Teilungsversteigerung?
Wenn ein Eigentümer seinen Anteil am Objekt versteigern will, weil es keine Einigung zur Auflösung gegeben hat?
Es wird nicht nur der Anteil versteigert, sondern der gesamte Grundbesitz.
Das kann durchaus ein Risiko sein, wenn die (Mit)Eigentümer überboten werden!
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  #5 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 22:50
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AW: Eigentumsauflösung

Sorry, der SV läßt eine genaue Antwort (noch) nicht zu, da

a) nicht klar ist, was für ein Gemeinschaftsverhältnis bei der Eigentümergemeinschaft vorliegt

b) auch die Frage sich stellt, ob "nur" ein Miteigentumsanteil (kleines Antragsrecht) oder das gesamt Grundstück (großes Antragsrecht) möglich ist.
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 08:36
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AW: Eigentumsauflösung

Hallo Uhu.

Ich versuche den SV zu konkretisieren:

Es sind eine normale GBR.
Die zweite Nachfrage verstehe ich nicht. Ich meinte damit, aus einer Dreiergemeinschaft, also drei Eigentümer, auszusteigen. Nach Möglich ohne einem Eigentümer zu schaden.

Danke

Justitias
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  #7 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 14:31
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AW: Eigentumsauflösung

Bei einer GbR gibt es die folgenden Möglichkeiten (Die Gesellschafter bezeichne ich mal mit A, B und C, wobei A "aussteigen" möchte)

1. A überträgt seinen Anteil auf B und/oder C oder auf eine dritte Person (D)

2. A betreibt die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (hier ist nur das "große" Antragsrecht möglich).
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

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  #8 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 21:30
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AW: Eigentumsauflösung

Hallo Uhu.

Kann A seinen Anteil tatsächlich auf einen Nachfolger D übertragen oder verkaufen, auch ohne Zustimmung der Eigentümer B und C?

Was bedeutet das "große" Antragsrecht oder Verfahren? Im Gegensatz zum kleinen Verfahren?

Danke

Justitias
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  #9 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 20:47
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AW: Eigentumsauflösung

Zitat:
Zitat von Justitias
Hallo Uhu.

Kann A seinen Anteil tatsächlich auf einen Nachfolger D übertragen oder verkaufen, auch ohne Zustimmung der Eigentümer B und C?
Ja, die Zustimmung der anderen Eigentümer ist nicht erforderlich.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 20:49
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AW: Eigentumsauflösung

Zitat:
Zitat von Justitias
Kann A seinen Anteil tatsächlich auf einen Nachfolger D übertragen oder verkaufen, auch ohne Zustimmung der Eigentümer B und C?
Ja, die Zustimmung der anderen Eigentümer ist nicht erforderlich.
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