Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsansprüche bei Hauskauf nach Trennung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentumsansprüche bei Hauskauf nach Trennung Meine Frage: Welche Ansprüche hat Person B gegen Person A, (z.B. Miete) da sie das Haus nicht mehr nutzt, aber sie weiterhin Eigentümerin ist. "Wieviel" Eigentum hat sie an dem Haus (Miteigentum oder Teileigentum) erworben, da sie den Kredit nicht mehr bedient. |
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| AW: Eigentumsansprüche bei Hauskauf nach Trennung Die Eigentumsverhältnisse sind unabhängig vom Kredit. Wie sie sich darstellen, ergibt sich aus dem Grundbuch (normal 1/2 je). Mietansprüche an die neue Partnerin/Partner hat sie nicht! Im Gegenteil sie könnte weiterhin zur Bedienung des Kredites herangezogen werden!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Eigentumsansprüche bei Hauskauf nach Trennung Genau. Die Grundbucheintragung ist 50/50. Hat Person B also keinerlei Ansprüche, obwohl Person A das Eigentum von B mitbenutzt? Könnte B den A nicht von der Nutzung "Ihres" Eigentums ausschließen oder ihm entgeltliche Nutzungsrechte einräumen?! Mit Mietansprüche meinte ich, ob B Mietansprüche von A verlangen könnte, da A wie doch das Eigentum von B mitnutzt. |
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| AW: Eigentumsansprüche bei Hauskauf nach Trennung HAllo, also Miteigentum oder Bruchteilseigentum bedeutet nicht, dass A die eine Hälfte und B die andere Hälfte des Eigentums gehören. Jeder hat quasi an jedem Atom des Eigentums (Grundstückstück, Haus etc.) einen halben Anteil. Die Mitbenutzung der anderen Hälfte ist somit unausweichlich und natürlich auch rechtens. Wenn A und B ein Auto zusammengehört kann man ja auch nicht sagen "aber meine Teil des Autos benutzt du nicht." Allerdings hat natürlich jeder den Anpruch auf seine Hälfte des Eigentums. Regelmäßig kann dieser nur durch die Ausbezahlung des anderen bedient werden. Entweder kann A die B ausbezahlen und so Alleineigentümer werden oder das Haus muss verkauft/versteigert (Teilungsversteigerung) werden und der Erlös wird anschließend geteilt. Für die Nutzung des Hauses kann B selbstverständlich nichts verlangen. Der A ist ja Eigentümer auch wenn nur zu 1/2 s.o. Allerdings hat der A Ansprüche gegen B, wenn er den Kredit alleine weiter bedient aus § 421 und § 426 BGB! |
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| eigentum, kredit, scheidung, trennung |
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