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Eigentümerwechsel - Pachtzahlung unmöglich

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümerwechsel - Pachtzahlung unmöglich innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.04.2009, 15:09
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Eigentümerwechsel - Pachtzahlung unmöglich

Moin,

da gibt es einen ausgedachtes Bundesland und das verkauft ein Grundstück, das an den Pächter P langjährig verpachtet ist, ohne P das mitzuteilen. Der Pachtvertrag sagt so sinngemäß: Zahlt der P nicht, darf der Verpächter außerordentlich kündigen. Das ausgedachte Bundesland teilt dem P Jahre nach dem Verkauf mit, daß es sein überwiesenes Geld nicht will und schickt es zurück und benennt nun auch den neuen Eigentümer - eine Stiftung des ausgedachten Bundeslandes -, womit P zum ersten mal von der neuen Eigentümerin erfährt. Der Pächter wendet sich ein ums andere Mal an die und kriegt einfach keine Antwort, wohin er zukünftig die Pacht abführen soll. Er schickt Faxe und eMails und erhält keine Antwort. Also zahlt er auch keine Pacht. Wohin auch?

Muß der Pächter die neue Eigentümerin unter Druck setzen, daß er eine Bankverbindung zur Pachtzahlung erfährt? Was kann er tun, daß der neuen Eigentümerin keine Kündigungsmöglichkeit wegen Nichtzahlung zufällt?
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Alt 20.04.2009, 15:28
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AW: Eigentümerwechsel - Pachtzahlung unmöglich

Zitat:
Zitat von Hinack
Muß der Pächter die neue Eigentümerin unter Druck setzen, daß er eine Bankverbindung zur Pachtzahlung erfährt? Was kann er tun, daß der neuen Eigentümerin keine Kündigungsmöglichkeit wegen Nichtzahlung zufällt?
Da kann ihm nichts passieren. Aber ein Brief (Einschreiben) oder ein Telefonat könnte funktionieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 15:46
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AW: Eigentümerwechsel - Pachtzahlung unmöglich

Gegebenenfalls soll er das Geld halt bei der Hinterlegungsstelle hinterlegen, §§ 372 ff BGB.
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