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Eigentümerwechsel nach EnEV

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümerwechsel nach EnEV innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.05.2010, 00:47
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Eigentümerwechsel nach EnEV

Hallo zusammen,

Wenn man eine Immobilie erbt handelt es sich hierbei um einen Eigentümerwechel oder nicht eher einen Eigentumsübergang, oder ist das im Sinne der EnEV das gleiche?
Mal als Beispiel. A und B (verheiratet) haben je 50% Miteigentum an einer von beiden selbst bewohnten Immobilie mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten. Einer verstirbt und der andere erbt seinen Anteil. Ist also nun zu 100% Eigentümer. Handelt es sich nun hierbei um einen Eigentümerwechsel der Nachrüstpflichten auslöst?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2010, 11:48
V.I.P.
 
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AW: Eigentümerwechsel nach EnEV

M.E. nein!
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