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Eigentümerversammlung / Vollmacht Miteigentümer

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümerversammlung / Vollmacht Miteigentümer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.09.2010, 13:19
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Eigentümerversammlung / Vollmacht Miteigentümer

Mal gangenommen Eigentümer A gibt Eigentümer B eine Vollmacht für eine Eigentümerversammlung. Jetzt ist Eingentümer B auch sehr, sehr kurzzeitig verhindert und gibt Eigentümer C seine Vollmacht. Was passiert mit der Vollmacht von Eigentümer A ? Geht diese auf Eigentümer C über ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 13:30
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AW: Eigentümerversammlung / Vollmacht Miteigentümer

Nein, wenn nicht auch gleichzeitig die Erteilung von Untervollmacht genehmigt ist.
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