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Eigentümerversammlung für Wohnungsbesitzer und Garagenbesitzer getrennt abhalten???

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümerversammlung für Wohnungsbesitzer und Garagenbesitzer getrennt abhalten??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.02.2011, 17:43
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Eigentümerversammlung für Wohnungsbesitzer und Garagenbesitzer getrennt abhalten???

Eigentümerversammlung für Wohnungsbesitzer und Garagenbesitzer getrennt abhalten???
Also es wird eine Eigentümerversammlung gehalten. Es sind anwesend die Eigentümer der 5 Wohnungen und dei Eigentümer der 9 Garagen. Wohnungs und Garageneigentümer sind nicht identisch, bzw. nur ein Wohnungseigentümer hat eine Garage...die anderen garagenbesitzer wohnen um Umfeld. Müssen solche Eigentümerversammlungen getrennt gehalten werden oder zusammen? Dinge die das Wohnhaus betreffen sind ja nicht für die Garagenbesitzer relevant und auch umgedreht. Sollten erst die Dinge besprochen werde, welche die Garagen betreffen und dann sollten diese Besitzer den Raum verlassen unddann können die hausangelegenheiten besprochen werden??? Wie wird das gehandhabt und wo kann ich dies nachlesen....WEG oder ähnliche..?? vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 10:57
V.I.P.
 
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AW: Eigentümerversammlung für Wohnungsbesitzer und Garagenbesitzer getrennt abhalten???

Wenn sich Garagen und Wohnungen in einer Einheit befinden, geht das nur gemeinsam! Was wann wie behandelt wird, ist eigentlich egal. Der Verwalter macht das!
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