Dies ist eine Diskussion zu Eigentümerrechte und Pflichten im WE innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentümerrechte und Pflichten im WE Zu meinem Anliegen: Ich habe gelesen in einem Dreiparteienhaus, mit zwei Eigentümern, besteht eine Majorität. Das bedeutet, der Doppeleigentümer hat nur gleiches Stimmrecht und Stimmgewicht wie der andere Eigentümer. Soweit so gut. Wie ist das Stimmrecht bei Reparaturen und Sanierungen? Was geschieht, wenn der Doppeleigentümer beispielsweise solche Dinge und Entscheidungen aussitzen würde? Kann , und wenn wie, ein Verwalter bestellt werden um die Regeln einzuhalten? Danke für Infos. Justitias |
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| AW: Eigentümerrechte und Pflichten im WE Ist das Haus aufgeteilt in Wohnungseigentum gem. Wohnungseigentumsgesetz? |
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| AW: Eigentümerrechte und Pflichten im WE Die Teilung in drei Einheiten nach WEG ist gemacht worden. Justitias |
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| AW: Eigentümerrechte und Pflichten im WE Wenn die Teilungserklärung nichts anderes ausweist, gilt die gesetzliche Regelung = Stimmrecht nach Kopfprinzip (jeder Eigentümer eine Stimme). Bei Beschlüssen wird das sehr schwierig da keine Mehrheiten erreicht werden können. Da ändert auch ein Hausverwalter nichts dran. |
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| AW: Eigentümerrechte und Pflichten im WE Zitat:
Was ist mit der Majorität? Ein ständiges Behindern ohne die 3/4 Mehrheit zu erreichen, ist gesetzlich bestimmt nicht gewollt. Die maximal erreichbare Mehrheit liegt in diesem Fall bei unter 2/3 Anteilen. Justitias |
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| AW: Eigentümerrechte und Pflichten im WE Zitat:
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