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Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 05.01.2009, 20:11
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Question Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Hallo zusammen,
vielleicht weiß hier jemand etwas darüber:

Angenommen, eine Eigentümergemeinschaft entschloss sich vor vielen Jahren beim Bau ihres 6-Familien-Hauses, einen Heizkörper in den Trockenraum installieren zu lassen, welcher dann auch regelmäßig von allen genutzt wurde.

Was passiert, wenn dann plötzlich ein neuer, extrem sparsamer Eigentümer sich weigert, die Heizkosten für den gemeinsamen Trockenraum mitzutragen und ein Abschalten des Heizkörpers verlangt???

Dankeschön
von PeAl
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Alt 06.01.2009, 11:59
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AW: Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Zitat:
Zitat von PeAl
Was passiert, wenn dann plötzlich ein neuer, extrem sparsamer Eigentümer sich weigert, die Heizkosten für den gemeinsamen Trockenraum mitzutragen und ein Abschalten des Heizkörpers verlangt???
Das darf er nicht, der seinerzeitige Beschluss hat Rechtskraft!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 13:07
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AW: Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Hallo PeAl,

also eines mal vorab: Ich kann den Eigentümer gut verstehen!
Bei so einem Gemeinschaftsraum kann man ganz herrlich verschiedener Meinung sein, was das Beheizen an sich oder auch die Art und Weise der Beheizung (Zieltemperatur; vielleicht sogar volle Heizleistung bei weit offenen Fenstern) angeht.

Aus unterschiedlichen Meinungen kann dann auch ein böser Streit entstehen.

Nichtdestotrotz wird auch dieser Eigentümer die auf den Gemeinschaftsraum entfallenden Heizkosten mitbezahlen müssen.

Ich sehe keinerlei Möglichkeit, dass er sich seiner Mitzahlungspflicht wirksam entziehen kann. Wie wollte er das umsetzen?

Man sollte zusehen, dass man in der nächsten Versammlung das Thema möglichst auf der sachlichen Ebene erörtert und zu einer wirklich gemeinsamen Lösung kommt.
Eine kooperative Lösung würde ich für denkbar halten, wenn ALLE damit einverstanden wären.
Hierzu vielleicht mehr, wenn du noch einmal etwas ausführlicher postest.

MfG
Wohni
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 18:09
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AW: Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Danke für eure Antworten.

Ja, der neue Eigentümer wäre zu verstehen, wenn im Trockenraum unnötig geheizt und die Wärme zum Fenster rausgeworfen würde.

Nur wäre es ja so, dass die anderen Eigentümer die Heizung nur bei Bedarf anstellen würden (etwa auf Stufe 2-3 von 5), nach dem Trocknen würde sie selbstverständlich abgedreht und das Fenster (weit entfernt) würde nur so weit wie nötig geöffnet - unnötig Geld verschleudern will ja niemand.

Wenn die 5 Eigentümer die vor ca. 1 Jahr gewählte Regelung (Zeit-Thermostat, der nur abends für ein paar Stunden bei unter 18°C einschaltet) inzwischen für völlig ungeeignet halten, weil einerseits die Wäsche zu schlecht trocknet (Pullover stinken teilweise), andererseits abends die Heizung auch ohne Nutzung läuft, können sie dann durch Mehrheitsbeschluss wieder einen normalen Thermostaten erwirken?



Die eigentliche Frage ist, ob es diesem einen Eigentümer möglich wäre, mit 1 Gegenstimme das Heizen im Trockenraum zu blockieren (z.B. unnötige "Verschönerung" o.ä.) oder ob bei solchen Punkten immer die Mehrheit entscheidet (trockene, duftende Wäsche und keine Schimmelbildung an den Wänden).
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 10:53
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AW: Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Zitat:
Zitat von PeAl
Die eigentliche Frage ist, ob es diesem einen Eigentümer möglich wäre, mit 1 Gegenstimme das Heizen im Trockenraum zu blockieren (z.B. unnötige "Verschönerung" o.ä.) oder ob bei solchen Punkten immer die Mehrheit entscheidet (trockene, duftende Wäsche und keine Schimmelbildung an den Wänden).
Nein, derartige Beschlüsse können durch einfache Mehrheit erfolgen und jeder hat sich daran zu halten! (Das ist halt der große Nachteil bei Eigentümergemeinschaften.-Man ist nie sein eigener Herr.) Hier geht es nicht um bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Natürlich können bestehende Beschlüsse auch durch neue revidiert werden.
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Alt 07.01.2009, 11:27
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AW: Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

schielu stimme ich auch zu.

Der sparsame Eigentümer wird nicht blockieren können und muss mitbezahlen!

Anscheinend handelt es sich in dieser Gemeinschaft aber keineswegs um ein neues Problem.
Denn wenn eine Zeitschaltuhr eingebaut wurde und nun wieder entfernt werden soll, gab es über die Beheizung des Gemeinschaftsraums anscheinend auch vorher schon Diskussionen oder Ärger.

Der eine Nutzer will vielleicht unbedingt seinen dicken Pullover über Nacht trocken "geheizt" bekommen, einen anderen Nutzer stört es nicht, wenn die Wäsche manchmal 2 oder 3 Tage hängen muss, bevor sie wieder in den Schrank kann.

Meine dicken Pullover werden in meinem schön warmen Badezimmer trocken.
Meine Meinung zu einem Gemeinschaftstrockenraum: Nur ganz moderat und vor allem nicht durchgängig beheizen!

Eine friedliebende Gemeinschaft könnte sich so einigen, dass der/die Eigentümer, die die Beheizung nicht wollen, zehn Euros/Jahr von seinen Heizkosten erlassen bekommt und die anderen 5 freiwillig jeweils zwei Euros/Jahr mehr zahlen. Bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss müsste der Verwalter das dann manuell korrigieren.

Vielleicht wird man sich ja auch darüber klar, dass es letztlich nur um einen recht geringen Betrag im Jahr gehen wird und alles bleibt beim Alten?

MfG
Wohni
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  #7 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 22:25
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AW: Eigentümergemeinschaft / Heizen im Trockenraum

Wir kommen gerade aus dem Urlaub, darum melde ich mich erst jetzt wieder.

Zur Verdeutlichung antworte ich mal zu den entsprechenden Absätzen direkt im Text in Rot:
Zitat:
Zitat von Wohni
...
Anscheinend handelt es sich in dieser Gemeinschaft aber keineswegs um ein neues Problem.
Denn wenn eine Zeitschaltuhr eingebaut wurde und nun wieder entfernt werden soll, gab es über die Beheizung des Gemeinschaftsraums anscheinend auch vorher schon Diskussionen oder Ärger.
Die Zeitschaltuhr wurde auf "Druck" dieses neuen Eigentümers angebracht, der seine Zustimmung zur dringend notwendigen Balkonsanierung davon abhängig machte (Feuchtigkeitsschäden am Bau waren bereits vorhanden).
Kurz vorher war der Heizkörper von ?Unbekannt? "abgeklemmt" und von einem Miteigentümer wieder instand gesetzt worden.


Der eine Nutzer will vielleicht unbedingt seinen dicken Pullover über Nacht trocken "geheizt" bekommen, einen anderen Nutzer stört es nicht, wenn die Wäsche manchmal 2 oder 3 Tage hängen muss, bevor sie wieder in den Schrank kann.
Genau diese neuen Eigentümer hängen ihre Wäsche regelmäßig (schnell nach der Kellerreinung, bevor ein anderer kommt ) in den warmen Heizungsraum und lassen sie bis zum nächsten Putztag hängen. Der Raum bietet leider nur Platz für die Sachen von 1-2 Familien und würde auch nicht von allen Familien wegen des eventuell auftretenden Ölgeruchs genutzt.

Meine dicken Pullover werden in meinem schön warmen Badezimmer trocken.
Drei der sechs Bäder im Haus haben keine Fenster, was das Trocknen von Wäsche dort unmöglich macht; die erwähnte Familie hat eines.

Meine Meinung zu einem Gemeinschaftstrockenraum: Nur ganz moderat und vor allem nicht durchgängig beheizen!
Es wurde nie durchgängig geheizt. Wenn das Wetter es zulässt, wird meist die Kellerausgangstür geöffnet (zur Sicherheit gibt es eine abschließbare Gittertür) und die Wäsche trocknet schnell und heizkostenfrei.
Im wäschefreien Keller war die Heizung immer abgedreht; vor "kalten Füßen" der EG-Eigentümer im Winter schützen Styropor-Platten an den Kellerdecken.


Eine friedliebende Gemeinschaft könnte sich so einigen, dass der/die Eigentümer, die die Beheizung nicht wollen, zehn Euros/Jahr von seinen Heizkosten erlassen bekommt und die anderen 5 freiwillig jeweils zwei Euros/Jahr mehr zahlen. Bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss müsste der Verwalter das dann manuell korrigieren.

Vielleicht wird man sich ja auch darüber klar, dass es letztlich nur um einen recht geringen Betrag im Jahr gehen wird und alles bleibt beim Alten?
Die meisten Eigentümer wissen das. Ursprünglich wurde der Kellerheizkörper extra abgelesen, aber da die Ablesekosten die Vorteile der einzelnen Eigentümer überschreiten, wird das seit Jahren nicht mehr getan. Seitdem trägt also der Eigentümer mit dem geringsten Wohnungsverbrauch den kleinsten Anteil an den Trockenraumkosten.
(Übrigens hat der o.g. "sparsame" Eigentümer den mit Abstand geringsten Verbrauch [ca. 4% des Gesamtverbrauchs] ).


MfG
Wohni
Um kein falsches Bild entstehen zu lassen, möchte ich nochmal betonen, dass keiner der Eigentümer sinnlos Geld ausgeben will. Zwar wurde (glücklicherweise von allen) stets Wert auf "bessere" Ausstattung gelegt (teurerer Boden im Flur, neue teure Haustür, bessere sparsamere Heizungsanlage), was u.a. auch bei den neuen Eigentümern mit ausschlaggebend für den Kauf ihrer Wohnung war, aber es wurde, soweit es möglich war, gespart. So wurden bisher sämtliche Gartenarbeiten, kleinere Reparaturen und das Streichen des Hausflurs und der Kellerräume in gemeinschaftlicher Eigenleistung durchgeführt; selbst die Verwaltungsaufgaben wurden bis vor kurzem kostenfrei von den Eigentümern erledigt.

Danke fürs Lesen und für die Antworten,
freundliche Grüße
von PeAl
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