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Eigentümergemeinschaft gleich GBR ?

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümergemeinschaft gleich GBR ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 15:19
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Eigentümergemeinschaft gleich GBR ?

Hallo,

Eigentlich steht es schon oben.

Ist eine Eigentümergemeinschaft eine GBR?

Viele Grüsse
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 17:49
V.I.P.
 
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AW: Eigentümergemeinschaft gleich GBR ?

Das kommt darauf an.

Die Eigentümer eines Bootes können z.B. eine GbR sein, wenn der gemeinsame Zweck darin besteht, das Boot zu nutzen.

Eigentümer von Eigentumswohnungen in einem Haus bilden keine GbR, sondern eine Gemeinschaft eigenen Charakters nach dem WEG.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 17:55
Boardneuling
 
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AW: Eigentümergemeinschaft gleich GBR ?

Wenn einem durch die Gemeinschaft Schaden entsteht, wie sieht das mit der Haftung aus?

LG
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  #4 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 18:40
V.I.P.
 
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AW: Eigentümergemeinschaft gleich GBR ?

Zitat:
Zitat von nimm2 Beitrag anzeigen
Wenn einem durch die Gemeinschaft Schaden entsteht, wie sieht das mit der Haftung aus?

LG
Die Wohnungseigentümergemeinschaft haftet mit dem Verwaltungsvermögen, der einzelne Wohnungseigentümer mit seinem Miteigentumsanteil.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 19:21
Boardneuling
 
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AW: Eigentümergemeinschaft gleich GBR ?

Herzlichen Dank für die Antwort.

Liebe Grüsse
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