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Eigentümer werden wie Mieter behandelt

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümer werden wie Mieter behandelt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.09.2007, 16:28
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Question Eigentümer werden wie Mieter behandelt

Ihr lieben Foren-Mitglieder,

ich hoffe, ich kann mein Fallbeispiel so neutral wie möglich und so deutlich wie möglich vorbringen:

Ein 6-Parteien-Haus befand sich bis August 2006 unter einem Eigentümer A. Der Eigentümer A entschied sich dann, zwei der Wohnungen an Neu-Eigentümer B und C zu verkaufen. B und C nutzen die Wohnungen selbst, vermieten also nicht.

Bisher wurden die allesamt vermieteten Wohnungen von A über eine Mietverwaltung verwaltet. B und C haben mit der Mietverwaltung ebenfalls einen Vertrag geschlossen und waren sich sicher, dass die Verwaltung auch in ihrem Recht handelt. Am Ende des Wirtschaftsjahres der Mietverwaltung im Mai 2007 flatterten Ende Juli 2007 nun die Nebenkostenabrechnungen ins Haus. Auch B und C erhielten eine normale Mietnebenkostenabrechnung.

Diese wurde dann von B dem Eigentümerverein zur Prüfung vorgelegt. Hier stellte sich dann raus, dass diese Art der Abrechnung grundverkehrt ist und der Abrechnung ein Wirtschaftsplan hätte vorausgehen müssen, der von der WEG beschlossen werden muss. Nun hat B eine horrende Nachzahlung zu leisten, die - nach einer nicht allzu nett formulierten Mahnung der Verwaltung - auch geleistet worden ist.

Meine Frage ist jetzt: Hätte die Nachzahlung gezahlt werden müssen und kann B das Geld zurückverlangen auf Grund von falscher Abrechnung?

Danke schonmal für Antworten...
Het Sabrina
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Alt 24.09.2007, 17:24
V.I.P.
 
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AW: Eigentümer werden wie Mieter behandelt

Eine NK muss in sich schlüssig und detailliert nachzuvollziehen sein, die Einsichtnahme (Belege) hierzu hätte schon vor den Ausgleich erfolgen müssen.
Da dieses nicht geschehen ist, wäre Widerspruch angesagt gewesen!

Selbstverständlich steht Ihnen nach wie vor die Prüfung hierzu zu, allerdings ist dieser Weg jetzt steiniger!

Man schreibe:

Hiermit fechte ich die NK, ungeachtet der vorbehaltlichen Überweisung vom... an.
Ich bitte um Nachweisführung.... , Belegkopiekosten werde ich selbstverständlich erstatten.
Ferner verweiße ich auf die Formvorschriften zu einer Nebenkostenabrechnung hin und ... soweiter

...besser wäre nun ein RS, welcher dieses hoffentlich einmalige Erlebnis zur Korrektur bringt!

Fristsetzung nicht vergessen! Senden per E+R, oder Vorab per Fax (Faxprotokoll)


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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