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Eigentümer verkauft doch nicht - Schadensersatzansprüche?

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümer verkauft doch nicht - Schadensersatzansprüche? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.05.2009, 21:04
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Eigentümer verkauft doch nicht - Schadensersatzansprüche?

Hallo,

Angenommener Fall:
Es soll eine Wohnung verkauft werden. Alle Formalien wie Darlehensvertrag, Notartermin und Kalkulationen sind unterschrieben, vereinbart und abgeschlossen.
Zwei Tage vor dem Notartermin verkauft der Eigentümer (E) überraschend doch an einen Mehrbietenden und nicht an den Käufer (K), der erst zu diesem Zeitpunkt darüber informiert wird.
K und E haben Wochen zuvor bereits schriftlich einen Vorvertrag vereinbart und unterzeichnet.
K und E vereinbaren in dem Vorvertrag unter anderem, "dass der Kaufgegenstand - wie gemeinsam besichtigt - mit einem anschließenden Notariellen Kaufvertrag in das Eigentum des Käufers übergeht [...]".

K hat sich auf diesen Notartermin sowie auf den Wohnungskauf vorbereiten müssen und bei der Bank bereits ein Darlehensvertrag unterzeichnet, Arbeitstage freinehmen müssen um Termine einhalten zu können und ist als gutgläubiger Immobilienkäufer auch auf andere Kosten gestoßen.

Frage:
Hat K gegen E Schadensersatzansprüche? Insbesondere auf die wohl recht hoch ausfallenden Kosten durch die Kündigung des Darlehensvertrages?

Dass er keine Ansprüche auf die Übereignung der Wohnung hat ist klar - Immobilienrecht, Notarielle Beurkundung etc.


Grüße und Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 14:42
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AW: Eigentümer verkauft doch nicht - Schadensersatzansprüche?

Solange kein rechtskräftiger/notarieller Kaufvertrag geschlossn ist, können weder Käufer noch Verkäufer irgendwelche Ansprüche geltend machen. Das ist Sinn der Formbedürftigkeit!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 14:45
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AW: Eigentümer verkauft doch nicht - Schadensersatzansprüche?

Danke soweit.

K trägt also jederzeit das Risiko auf den Kosten des bereits unterschriebenen Darlehensvertrag sitzen zu bleiben. E genießt währenddessen das Privileg vor dem notariellen Beurkundungstermin zurücktreten zu können, ohne hierbei irgendwelche zu verantwortenden Schäden des K zu begleichen und das trotz schriftlichen Vorvertrages?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 16:00
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AW: Eigentümer verkauft doch nicht - Schadensersatzansprüche?

Zitat:
Zitat von BastiB
Danke soweit.K trägt also jederzeit das Risiko auf den Kosten des bereits unterschriebenen Darlehensvertrag sitzen zu bleiben. E genießt währenddessen das Privileg vor dem notariellen Beurkundungstermin zurücktreten zu können, ohne hierbei irgendwelche zu verantwortenden Schäden des K zu begleichen und das trotz schriftlichen Vorvertrages?
So einfach ist es! Grundstückskaufverträge können nur notariell geschlossen werden!
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