Dies ist eine Diskussion zu Eigentümer muss für Niesbraucher bezahlen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigentümer muss für Niesbraucher bezahlen Mal angenommen auf einem freihestehenden Einfamilienhaus besteht ein lebenslanges Niesbrauchrecht. Der Niesbraucher hat sich mit Abschluss des Niesbrauchvertrages dazu verpflichtet das Objekt, in dem er auch selbst wohnt, zu bewirtschaften und für alle anfallende laufenden Kosten aufzukommen. Nun geschieht folgendes: Die Kosten wie z.B. Abwasser, Abfallbeseitigung und etwaige Versicherungen werden vom Niesbraucher mutwillig nicht bezahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Niesbraucher zwischenzeitlich einen Offenbarungseid geleistet hat, was den Gläubigern es nicht möglich macht die entstandenen Kosten einzutreiben. Nun wird der Eigentümer herangezogen für diese Kosten aufzukommen. Im laufenden Gerichtsverfahren argumentiert der Eigentümer, dass der Niesbraucher seinen Pflichten nicht nachkommt. Nachweislich sind inzwischen mehrere Tausend Euro Kosten angefallen. Belegbar ist auch, dass auch in Zukunft der Niesbraucher keine Rechnung bezahlen will und formel auch nicht in der Lage dazu ist. Der Niesbraucher ist rechtlich aber auch nicht dazu verpflichtet leerstehende Wohungen zu vermieten und aus den damit resultierenden Mieten die Rechungen zu bezahlen. Eine Zwangsverwaltung wird von dem zuständigen Gericht jedoch mehrfach verweigert, mit Begründung, dass die bereits enstandenen Kosten noch nicht "hoch" genug sind um einen deratigen Eingriff in den Niesbrauch zu rechtfertigen. Welche Handlungsmöglichkeiten hätte in diesem Fall der Eigentümer? |
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