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Eigentümer kann Sonderumlage nicht leisten

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümer kann Sonderumlage nicht leisten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.07.2007, 14:11
#67 #67 ist offline
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Eigentümer kann Sonderumlage nicht leisten

Hallo,

mal angenommen, eine WEG hat eine Flachdachsanierung beschlossen, die Bezahlung erfolgt durch eine Sonderumlage. Nun stellt sich raus, dass einer der Eigentümer A nicht zum beschlossenen Termin bezahlen kann. Die vorhandene Rücklage ist gerade noch so hoch, wie der Anteil des zahlungsunfähigen Eigentümers A.

Was kann der Eigentümer A tun um die Sanierung nicht zu gefährden?
Ist der Eigentümer A zur Aufnahme eines Kredit verplichtet?
Was kann Eigentümer A passieren?
Wie sollen/werden die anderen Eigentümer inkl. Verwaltung reagieren?

So, viele Dank für hoffentlich viele Antworten.

LG
Hans #67
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Alt 20.07.2007, 22:26
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AW: Eigentümer kann Sonderumlage nicht leisten

Der Eigetnümer ist auf jeden Fall zur Zahlung verpflichtet. Sollte die WEG durch die Nichtzahlung Zinseinbußen oder sogar Überziehungszinsen zahlen müssen, werden sie dem Eigentümer zusätzlich berechnet. Der Eigentümer sollte sich mit der Verwaltung in Verbindung sezten und die Sachlage schildern. Falls er zumindest einige Zeit später zahlen kann, ist diese vermutlich bereit, die Zahlung solange zu stunden, zumindest zu den oben genannten Bedingungen. Das kommt billiger, als eine Zahlungsklage, Vielleicht ist auch eine Zahlung in Raten möglich, Verwaltungen sind da im Allgemeinen durchaus zum Entgegenkommen bereit, natürlich immer nur soweit, daß die anderen Eigentümer keine Nachteile haben. Falls ein Beirat vorhanden ist, auch mit diesem sprechen, er kann als Vermittler auftreten, auch wenn auf der nächsten Versammlung über den Fall debattiert werden sollte.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2007, 00:09
#67 #67 ist offline
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AW: Eigentümer kann Sonderumlage nicht leisten

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider wurde noch ein wichtiges Detail vergessen zu erwähnen.

Der Beschluss der Flachdachsanierung würde auch bauliche Änderungen an der Attika vorsehen (die Verblechung wird doppelt so breit als vorher, somit ändert sich auch die Optik rund um das Wohnhaus, aus Gründen der Isolierung) ist hierfür Allstimmigkeit notwendig oder reicht hier ein Mehrheitsbeschluß?

Wäre nett wenn das noch in die Antwort miteinbezogen werden könnte.

LG
#67
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