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Eigentlicher Eigentuemer

Dies ist eine Diskussion zu Eigentlicher Eigentuemer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 18.02.2009, 20:50
Boardneuling
 
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
A hätte möglicherweise ein Problem, wenn man dem A hier eine "Verschwörung" nachweisen könnte, um zusammen mit B die Banken zu betrügen..
Wie weit das hergeholt ist, kann wahrscheinlich nur A beantworten.

Allerdings frage ich mich gerade, inwieweit A möglicherweise für Kosten der Grundbuchumschreibung oder des Notars oder auch der Grunderwerbsteuer aufkommen muß, wenn B pleite ist.

mfg

Bang Olafson

"A" kann bestätigen, daß der Gedanke SEHR WEIT hergeholt ist und daß seitens "A" in keinsterlei Weise Betrug erdacht noch geplant war!

Was "B" sich dabei gedacht hat würde "A" durchaus interesieren - wem würde daß nicht interesieren?

Zum Grundbuchaustrag - Guter Gedanke - Wer muß für die Kosten der Grundbuchaustragung infolge der Insolvenz aufkommen?
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