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Eigentlicher Eigentuemer

Dies ist eine Diskussion zu Eigentlicher Eigentuemer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 23:30
Boardneuling
 
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Eigentlicher Eigentuemer

A verkauft an B
Um Kosten zu sparen wird der selbe Rechtsanwalt und Finanzierungspartner genommen
A und B vereinbaren schriftlich, daß alle Rechten und Pflichten der Immobilie bei Schlüßelübergabe an B übergehn
A erhält über den Rechtsanwalt die Kaufsumme vom Finanzierungspartner
A zahlt seine Verpflichtungen unter dem Kaufvertag
B zahlt Grundbucheintragung, Anwaltskosten oder Hypothek nicht
B zieht nach Unterzeichnung des Vertrages in die Immobilie ein
B erklärt 1 Woche nach Einzug Bankrott
Wem gehört die Immobilie?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 12:37
V.I.P.
 
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Zitat:
Zitat von Bauchus Radius
Wem gehört die Immobilie?
Solange keine Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist, immer noch A. Der sollte vom Kaufvertrag zurücktreten und gucken, wie er den B wieder aus dem Haus kriegt und sich dazu auf ein langes Verfahren einstellen! (Wie kann man ein Haus vor Zahlung übergeben?)
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 03:18
Boardneuling
 
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Question AW: Eigentlicher Eigentuemer

"A" ist immer noch Eigentümer obwohl er das Geld vom Finanzierungspartner erhalten hat und die Hypothek am selbigen abgezahlt hat? Durch die Abzahlung der Hypothek (Schuld) steht er nicht mehr in der Schuld des Finanzierungspartners.

Der Besitzer "B" müßte jetzt für seine eigene Schulden gerade stehen beim Finanzierungspartner, da "A" nichts mehr schuldet.

Die nächste Frage wäre: Wie konnte "B" eine Hypothek erhalten und dann Bankrot anmelden kurze Zeit später? Denkbar sind 2 varianten:
1) Betrug oder
2) Der Finanzierungspartner hat seine Hausaufgaben nicht gemacht um festzustellen ob "B" beim Kauf in der Lage gewesen ist die Immobilie aus eigener Kraft zu finanzieren.

Wenn 1) dann dürfte "A" nicht für die Kriminalität von "B" haften.
Wenn 2) dann dürfte "A" nicht für die Fahrläßigkeit vom Finanzierungspartner haften. da dieser ein eigenen Finanzierungsvertrag mit "B" abgeschloßen habe.

Obwohl "A" als Eigentümer gilt, schuldet er den Finanzerungspartner nichts, weil er sein Vertrag mit dem Finanzierungspartner durch Zahlung der Schuld erfüllt hat und lediglich auf dem Austrag aus dem Grundbuch wartet - oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 12:08
V.I.P.
 
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Nachdem ich die Eingangsfrage nochmal durchgelesen habe ist mir aufgefallen, dass ich gar nicht richtig verstanden habe, was passier ist:
Zitat:
A erhält über den Rechtsanwalt die Kaufsumme vom Finanzierungspartner
A zahlt seine Verpflichtungen unter dem Kaufvertag
Dazu verstehe ich, dass B doch den Kaufpreis bezahlt hat? Was ist B denn noch schuldig?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 12:16
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

A sollte den Rücktritt erklären und wieder das Eigentum an der Immobilie erlangen.

Dann muss er nur noch den B herausklagen.

Auf den Kosten wird er wohl sitzen bleiben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2009, 12:48
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Zitat:
Zitat von schielu
Nachdem ich die Eingangsfrage nochmal durchgelesen habe ist mir aufgefallen, dass ich gar nicht richtig verstanden habe, was passier ist:
Dazu verstehe ich, dass B doch den Kaufpreis bezahlt hat? Was ist B denn noch schuldig?
Sagen wir, bei "B" hat sich nichts geändert. Durch die Bankrotterklärung von "B" steht offen die Hypothek, die mit dem Finanzierungspartner abgeschloßen wurde, die verursachten Kosten des Rechtsanwalts für "B" 's Seite der Transaktion, und die Kosten für den Austrag von "A" aus dem Grundbuch.

ABER...........

wenn "B" nicht die Grundstückssteuer bezahlt hat, kann kein Austrag von "A" und eintrag von "B" in das Grundbuch geschehen. Somit wäre "A" immer noch Eigentümer der Immobilie wegen dem Eintrag im Grundbuch obwohl "B" als Käuefer vermerkt wäre. Haftet dann "A" für "B" 's Hypothek, obwohl "A" seine Hypothek beglichen hat, und jetzt "B" in der Schuld des selben Finanzierungspartner steht?

Theoretisch könnte "A" die Grundstücksteuer von "B" bezahlen und dadurch den Austrag aus dem Grundbuch einleiten. Müßte "B" dies zustimmen, bzw. könnte "B" diesen Vorgang wiedersprechen?

Theoretisch könnte dann "A" die Zahlungen der aufgelaufene Grundstückssteuern von mehreren Jahren bei "B" einklagen, aber bei Bankrott "B" wäre nichts zu holen weil "B" bekanntlich Bankrott d.h. Zahlungsunfähig wäre.

Jetzt noch ein Twist:
Zum Bankrott von "B" gibt es zwei möglichkeiten:
1) die Hypothek war Teil des Bankrotts
2) die Hypothek war nicht Teil des Bankrotts

Wenn 1) dann würde "B" die Hypothek als seine Schulden anerkennen und bittet um Befreiung wegen Zahlungsunfähigkeit. Woraus sich wieder leiten könnte; Warum sollte "A" dann die Schulden von "B" begleichen wenn "B" die Schulden als seine eigene anerkennt?
Wenn 2) dann wäre es Betrug, weil "B" den Betrag nicht angegeben hat beim Bankrott verfahren obwohl der Kaufvertrag von der Immobilie rechtswirksam ist und alle Gläubiger des Bankrottverfahrens namentlich bekannt sein müßten.

Wenn "A" sich dazu entschließen würde, die Einleitung des Austrags aus dem Grundbuch voran zu treiben, könnte "A" dann "B" in Zukunft verklagen für entstandene Ausgaben, bzw. Kosten? Hierzu müßte man bedenken:
1) könnte der Eintrag überhaupt stattfinden da "B" bekanntlich Zahlungsunfähig ist?
2) ist die Angelegenheit nach dem Ablauf des bankrott Seins verjährt und somit nicht klagbar?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 01:12
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Zitat:
Zitat von Remby
A sollte den Rücktritt erklären und wieder das Eigentum an der Immobilie erlangen.

Dann muss er nur noch den B herausklagen.

Auf den Kosten wird er wohl sitzen bleiben.
Ich frage mich gerade .. wozu?

A hat doch das Geld erhalten. Damit ist das das Problem der finanzierenden Bank.

Oder habe ich hier irgendwas übersehen?

mfg

Bang Olafson
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  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 00:41
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Hmmmmm.......würde man eigentlich so denken, denn die ursprüngliche Schuld wäre getilgt.

ABER.......

was wäre wenn der Finanzierungspartner es nicht so sehen würde? Denn schließlich ist "A" noch im Grundbuch eingetragen als Eigentümer.

Könnte der Finanzierungspartner eine Klage auf Grund des dinglichem Rechts an der Immobilie anstreben um verlorenes Geld zu erwirtschafften, die er eigentlich von "A" erhalten hat und von "B" nicht mehr eintreiben könnte?

ODER

Stände überhaupt ein Recht des Finanzierungspartners von "A" etwas zu verlangen was schon getilgt wäre?
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Alt 18.02.2009, 00:57
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

A hat keinerlei vertragliche Verbindung zu den Finanzierungspartnern von B. Das ist allein B's Problem (und das Problem der Finanzierungspartner).
A hätte möglicherweise ein Problem, wenn man dem A hier eine "Verschwörung" nachweisen könnte, um zusammen mit B die Banken zu betrügen..
Wie weit das hergeholt ist, kann wahrscheinlich nur A beantworten.

Allerdings frage ich mich gerade, inwieweit A möglicherweise für Kosten der Grundbuchumschreibung oder des Notars oder auch der Grunderwerbsteuer aufkommen muß, wenn B pleite ist.

mfg

Bang Olafson
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  #10 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 11:44
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AW: Eigentlicher Eigentuemer

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Allerdings frage ich mich gerade, inwieweit A möglicherweise für Kosten der Grundbuchumschreibung oder des Notars oder auch der Grunderwerbsteuer aufkommen muß, wenn B pleite ist.
Dieses Problem ist das einzig erkennbare weil dafür haftet er immer mit. Alles andere kann ihm egal sein wenn er seinen Kaufpreis hat.
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