Dies ist eine Diskussion zu Eigenmächtige Entfernung von Fenster in Gemeinschaftsraum durch Hausverwaltung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eigenmächtige Entfernung von Fenster in Gemeinschaftsraum durch Hausverwaltung In einer Wohnanlage lässt die Hausverwaltung im Trockenraum im Keller den Fensterflügel des völlig intakten Fensters eigenmächtig entfernen (vermutlich, damit es nicht mehr geschlossen werden kann). Der Raum ist mit einem Heizkörper mit Thermostatventil ausgestattet, der von manchen Eigentümern/Mietern grundsätzlich mit voller Leistung (Max. Ventilöffnung) betrieben wird. Es wird somit über die gesamte Heizperiode zum Fenster hinausgeheizt. Wie viel Geld hierbei an Energiekosten unnütz verbrannt würde, lässt sich auch von wenig technisch Versierten erahnen. Ein Miteigentümer der Wohnanlage bemängelt dies bei der Hausverwaltung und bittet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, also den Fensterflügel wieder einbauen zu lassen, da ja hier schließlich auch sein Geld mit verbrannt wird. Die Hausverwaltung ignoriert dies. Den Miteigentümern ist das mehr oder weniger egal (da z.B. der Verbrauch sowieso von seinem Mieter getragen werden muss). Die Mieter meinen, das müssten sie sowieso nicht bezahlen, da kein Wärmemengenmesser am Heizkörper angebracht ist und dieser nicht zu ihrer Wohnung gehört (was natürlich Unsinn ist). Wie könnte in so einem Fall die Hausverwaltung von demjenigen Miteigentümer gezwungen werden, der mit dieser Energieverschleuderung nicht einverstanden ist, den Fensterflügel wieder montieren zu lassen auch in dem Fall, wenn ein Mehrheitsbeschluss hierzu bei einer Eigentümerversammlung (wegen Desinteresse oder sonstigen irrationalen Gründen) nicht zu erlangen ist? Noch eine weitere Frage hierzu: Angenommen, gemäß Kaufvertrag, Teilungserklärung, Installationsplänen, usw. ist in diesem Raum überhaupt kein Heizkörper vorgesehen. Auch in den Installations-Bestandsplänen ist dieser Heizkörper nicht vorhanden Es kann nicht nachvollzogen werden, warum dieser Heizkörper dennoch existiert. Könnte in diesem Fall ein Miteigentümer die Außerbetriebsetzung dieses Heizkörpers verlangen, da er für die Wärmeverbrauchskosten für einen Raum mit aufkommen muss, der nach den verbrieften Verträgen und nach den Installations- und Bestandsplänen als unbeheizter Raum ausgewiesen ist? Ich hoffe, ich habe diesen fiktiven Fall verständlich genug dargestellt und würde mich auf eine Bewertung dieses Falles in diesem Forum freuen. Viele Grüße |
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| AW: Eigenmächtige Entfernung von Fenster in Gemeinschaftsraum durch Hausverwaltung Das kann alles nur über Beschlüsse geregelt werden. Der einzelne Eigentümer hat keine Möglichkeit! Vielleicht liegt hier ein Auflage des Schornsteinfegers vor im Hinblick auf Heizungszuluft! |
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| AW: Eigenmächtige Entfernung von Fenster in Gemeinschaftsraum durch Hausverwaltung In dem angenommenen Fall handelt es sich nicht um einen Heizraum. Es handelt sich um einen Raum der als Trockenraum (für Wäsche) deklariert ist. In dem Raum befindet sich nichts außer einem Heizkörper. |
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