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Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By TomRohwer

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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 19:23
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Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Hallo zusammen,

ich grübel schon etwas länger über diesem Fall, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:

Mieter A hat eine Wohnung gemietet, an die vertraglich eine Garage gekoppelt ist. Da A zum Zeitpunkt t-1 keinen Bedarf an der Garage hat, wurde diese an B weitervermietet [B ist kein Mieter im Wohnobjekt, in dem A wohnt]. Zum Zeitpunkt t hat A nun plötzlich dringenden eigenen Bedarf an der Garage.
Der Vertrag zwischen A und B sieht keine außerordentliche Kündigung, sondern nur eine Standardfrist von 3 Monaten vor.

Hat A eine Möglichkeit aufgrund des dringenden Eigenbedarfs den Vertrag mit B außerodentlich [und nahezu "fristlos"] zu kündigen und wenn ja, unter Einbehaltung welcher Fristen?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 21:03
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AW: Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Antworten kann ich nicht geben, aber ich frage mich, wie eine Baustelle einen Handyempfang im eigenen Haus komplett stören kann. Was wird da gebaut, ne 50m hohe Bleimauer?
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 21:08
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AW: Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

??
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  #4 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 23:40
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AW: Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Zitat:
Zitat von frappo Beitrag anzeigen
Hat A eine Möglichkeit aufgrund des dringenden Eigenbedarfs den Vertrag mit B außerodentlich [und nahezu "fristlos"] zu kündigen
Nein.

Für eine separat vermietete Garage besteht überhaupt kein "Kündigungsschutz" und deshalb auch keine "Eigenbedarfsregelung". Hier gelten schlicht die vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich.

Wird die Garage zusammen mit Wohnraum vermietet, dann gelten für die Garage genau dieselben Regelungen wie für den Wohnraum.

Auch bei einer Kündigung wegen "Eigenbedarf" sind übrigens immer die vorgesehenen Kündigungsfristen einzuhalten. "Fristlos" oder "nahezu fristlos" geht da niemals.
schielu likes this.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 13:00
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AW: Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Zitat:
Zitat von frappo Beitrag anzeigen
Hat A eine Möglichkeit aufgrund des dringenden Eigenbedarfs den Vertrag mit B außerodentlich [und nahezu "fristlos"] zu kündigen und wenn ja, unter Einbehaltung welcher Fristen?
Ein Mieter kann keine Kündigung aussprechen.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 21:10
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AW: Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Zitat:
Zitat von frappo Beitrag anzeigen
??
OK, jetzt frage ich mich wirklich, wie mein Post, den ich in einem völlig anderen Thread geschrieben habe, hier landen konnte? Ich hatte in diesen Thread hier nicht einmal reingeguckt, bis der plötzlich bei meinen Abos drin war.

Sorry frappo, Dir hatte ich gar nicht geantwortet und ich verstehe sehr wohl, dass Dich meine obige "Antwort" etwas verwirrt hat!
__________________
Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 10:27
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AW: Eigenbedarf Garage - Außerordentlicher Kündigungsgrund?

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Ein Mieter kann keine Kündigung aussprechen.
Wie bitte? Abgesehen davon, dass hier der Vermieter kündigen möchte, wieso soll ein Mieter nicht kündigen dürfen?
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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