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Ehemalige Eigentümerin rausklagen

Dies ist eine Diskussion zu Ehemalige Eigentümerin rausklagen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 19:40
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Ehemalige Eigentümerin rausklagen

Ein Paar ersteigert ein Haus, die ehemalige Eigentümerin will aber nicht raus. Hat jemand Erfahrung damit, wie lange sich eine Klage diesbezüglich hinziehen kann und welche Kosten entstehen können?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 20:02
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AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen

Ich gehe hier von einer Zwangsversteigerung aus.

Sobald die neuen Eigentümer den Zuschlagsbeschluss in Händen halten, sollte dieser vom Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden. Mit dem vollstreckbaren Beschluss den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.
Achtung, mit den Kosten für die Zwangsräumung muss der Gläubiger in Vorlage gehen, fallen zwar letztlich dem Schuldner zur Last .... aber möglicherweise ist da "nichts mehr zu holen".

Es bedarf hier keiner gesonderten Räumungsklage
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln

Geändert von charles0308 (13.04.2010 um 20:46 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 13:39
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AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen

Der Zuschlagsbeschluss beinhaltet auch den Räumungstitel. Einer Klage bedarf es nicht! Aber es sind Fristen zu beachten!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 15:18
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AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen

Zitat:
Zitat von schielu
Aber es sind Fristen zu beachten!
Mir sind hierzu keine bekannt.

Es handelt sich vorliegend um den Alteigentümer und nicht um einen Mieter!
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 18:03
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AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen

sollte der fall bestehen, dass sie die neuen eigentümer nicht ins haus lässt und es auf eine klage ankommen lässt, dürften die neuen eigentümer denn den garten benutzen?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 21:51
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AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen

Zitat:
Zitat von Marc.S
sollte der fall bestehen, dass sie die neuen eigentümer nicht ins haus lässt und es auf eine klage ankommen lässt,
Wie bereits vorstehend gepostet, ist eine Klage NICHT erforderlich.
Eine (kostenlos zu beantragende) vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses ist DER Räumungstitel, mit dem ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.


Zitat:
dürften die neuen eigentümer denn den garten benutzen?
Der Ersteher ist zwar Eigentümer.
Der Alteigentümer ist aber Besitzer und muss den Ersteher nicht den Garten nutzen lassen.
Nur ein Gerichtsvollzieher kann den Ersteher in den Besitz einweisen, wenn nicht der Alteigentümer diesen an den Ersteher übergibt.
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

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