Dies ist eine Diskussion zu Ehemalige Eigentümerin rausklagen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ehemalige Eigentümerin rausklagen |
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| AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen Ich gehe hier von einer Zwangsversteigerung aus. Sobald die neuen Eigentümer den Zuschlagsbeschluss in Händen halten, sollte dieser vom Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden. Mit dem vollstreckbaren Beschluss den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Achtung, mit den Kosten für die Zwangsräumung muss der Gläubiger in Vorlage gehen, fallen zwar letztlich dem Schuldner zur Last .... aber möglicherweise ist da "nichts mehr zu holen". Es bedarf hier keiner gesonderten Räumungsklage
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln Geändert von charles0308 (13.04.2010 um 20:46 Uhr). |
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| AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen Der Zuschlagsbeschluss beinhaltet auch den Räumungstitel. Einer Klage bedarf es nicht! Aber es sind Fristen zu beachten! |
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| AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen Zitat:
Es handelt sich vorliegend um den Alteigentümer und nicht um einen Mieter!
__________________ Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis. PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden. |
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| AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen sollte der fall bestehen, dass sie die neuen eigentümer nicht ins haus lässt und es auf eine klage ankommen lässt, dürften die neuen eigentümer denn den garten benutzen? |
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| AW: Ehemalige Eigentümerin rausklagen Zitat:
Eine (kostenlos zu beantragende) vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses ist DER Räumungstitel, mit dem ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann. Zitat:
Der Alteigentümer ist aber Besitzer und muss den Ersteher nicht den Garten nutzen lassen. Nur ein Gerichtsvollzieher kann den Ersteher in den Besitz einweisen, wenn nicht der Alteigentümer diesen an den Ersteher übergibt.
__________________ Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis. PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden. |
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