Dies ist eine Diskussion zu EBK soll ausgebaut werden innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| EBK soll ausgebaut werden Angenommen 4 Wochen später, erhalten die Verkäufer einen anwaltlichen Brief , indem die Käufer behaupten, man hätte die EBK widerrechtlich ausgebaut und verlangen 3000 Schadensersatz. was nun ? |
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| AW: EBK soll ausgebaut werden Zitat:
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| AW: EBK soll ausgebaut werden Danke für die Auskunft, angenommen es war folgend: Das Haus wurde ohne Makler also privat verkauft. Wir haben ein Privatexpose in das Internet gestellt. Dort wurde die EBK mitverkauft. Es war aber dem Käufer von vornerein klar, dass er nur seine EBK in sein neu erworbenes Haus einbauen wollte. Auch Verwandschaft wollte diese EBK nicht. Um Handwerkerkosten für den Ausbau bzw. auch event. Entsorgungskosten zu sparen, boten sie uns die Küche an. Wir sollten sie ausbauen und mitnehmen. Wir sollten sowieso alles entkernen. Auslegeware raus, Seifenspänder und alles mögliche an Kleinkram, selbst den Postkasten sollten wir abbauen. Aber da haben wir gestreikt. Nicht nur, dass wir über eine Woche Mehrarbeit hatten sondern auch für das Umzugsgut Küche auch extra Speditionskosten hatten, bekamen wir nach 4 Wochen einen Anwaltsbrief, wir hätten die Küche widerrechtlich entfernt und fordern 3000 . Im vertrag haben wir nichts von einer Küche stehen, das konnte man nur aus dem Angebot/Expose ersehen. Wir sind ja auch weiterhin noch mit 5000 Kaufpreis runtergegangen. Sicher müssen wir uns einen Anwalt nehmen. Aber wie kann man so böse sein ? Gibt es noch einen bestimmten Rat ? |
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| AW: EBK soll ausgebaut werden Nachtrag von Susi was heißt das ....auch müsste der Zeitwert bewiesen werden ? ...... Ist die Rechnung für die EBK gemeint ? Diese habe ich noch, gilt es mit technische Geräte (Herd, Spüle) oder ohne? Im Expose hatte ich nur EBK geschrieben. Die Küche ist 8,5 Jahre alt und kostete mal ohne technisches Zubehör 2230 DM, mit techn. Geräte 1500 DM dazu. |
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