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Duldung von Kran

Dies ist eine Diskussion zu Duldung von Kran innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 12:38
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Duldung von Kran

Hallo

Angonommen wird folgendes Szenario: in einem mehrstöckigen Wohnhaus wird in der obersten Wohnung ein Kran dauerhaft am Balkon montiert, um Lebensmittel und dgl. nach oben zu transportierenl; die Bewohner sind Senioren.

Der Kran geht natürlich direkt vor dem Balkon der darunterliegenden Wohnungen vorbei. Müssen die Eigentümer und auch Bewohner dieser Wohnungen den Kran dulden?


Vielen Dank für die Antworten
Peter
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 12:45
V.I.P.
 
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AW: Duldung von Kran

Zitat:
Zitat von Pumukl Beitrag anzeigen
Der Kran geht natürlich direkt vor dem Balkon der darunterliegenden Wohnungen vorbei. Müssen die Eigentümer und auch Bewohner dieser Wohnungen den Kran dulden?
hierzu ist m. e. ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 17:52
Boardneuling
 
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AW: Duldung von Kran

ok, danke schon mal

nehmen wir jetzt mal an, das Haus hat 4 Stockwerke. Wohnung in Stockwerke 0,1 und 3 gehören der Famile A, Wohnung in Stockwerk 2 Familie B.
A ist also Mehrheitseigner und kann somit frei bestimmen oder?

Nehmen wir weiters mal an. dass der Kran ziemlich knapp an der Hauswand laufen würde, B kann seine Markise auf dem Balkon nicht mehr (oder nur zu gegebenen Zeiten) ausfahren, da diese den Weg des Krans blockieren würde. Muss B auch dies hinnehmen?

Dank & Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 10:29
V.I.P.
 
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AW: Duldung von Kran

Hier handelt es sich um eine bauliche Veränderung die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf!
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