Dies ist eine Diskussion zu droht Zwangsversteigerung? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| droht Zwangsversteigerung? habe ein paar fragen. Beispiel : Familie Mustermann bietet seit über einem jahr ihr Haus zum Verkauf an (Makler). Leider erfolglos. Familie Mustermann hat ausserdem Schulden, die sich auf gesamt ca 270.000.-€ belaufen. Bei 2 Gläubigern. Gläubiger Nr 2 (Rang auf platz2, schulden = 70.000.-€), der auch notariell im Grundbuch eingetragen ist, will nun die Zwangsversteigerung des oben genannten objekts um seine schulden einzutreiben... Ratenzahlungen laufen monatlich seit ca. 3 Jahren, wobei 4-5 Monatsraten nicht bezahlt wurden. Vorrangiger Gläubiger ist aber Gläubiger Nr 1 (rang auf platz1, schulden = 200.000.-€), der aber derzeit keinen Anspruch erhebt, da Ratenzahlungen seit Jahren pünktlich erfolgt sind. Frage 1 : Kann Gläubiger Nr 2 (70.000.-€) bei laufendem Hausverkauf die Zwangsversteigerung anordnen? Wert des Hauses = ca 380.000.- ? Frage 2 : Kann Gläubiger Nr 2 wegen 70.000.-€ überhaupt in den Hausverkauf eingreifen? (da gläubiger nr 2 ja auch an 2ter stelle steht. Gläubiger Nr 1 ist ja befriedigt.) Frage 3 : Darf während einem laufenden Hausverkauf überhaupt ein Zwangsversteigerungseintrag ins Grundbuch geschrieben werden? da dieser ja den Hausverkauf fast unmöglich macht? |
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| AW: droht Zwangsversteigerung? Grundsätzlich gilt: Gläubiger 2 kann die Zwangsversteigerung beantragen und durchführen lassen. Sein Rang und die pünktliche Bedienung des vorrangigen Gläubigers ändern daran nichts, ebensowenig die (bislang ja erfolglosen) Verkaufsabsichten der derzeitigen Eigentümer. Auch zu 3. gilt: Ja, das ist machbar. Was soll "laufender Hausverkauf" überhaupt sein? Das bedeutet auch noch lange nicht, dass das Haus nicht weiterhin freihändig verkauft werden könnte. In der Praxis funktioniert das durchaus, ist nur etwas aufwendiger in der Durchführung. Man sollte sich halt überlegen, ob man mit seinen eigenen Preisvorstellungen runtergeht, um eventuell mehr Interessenten anzusprechen.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: droht Zwangsversteigerung? danke für die schnelle antwort. hm.. und wie sieht es aus wenn der zwangsversteigerungseintrag schon im grundbuch steht ? dadurch ist es ja praktisch unmöglich das haus noch freihändig zu verkaufen? weil sich jeder sagt "oh, da warte ich aber bis zur zwangsversteigerung, wieso jetzt mehr bezahlen?" gibt es da nicht irgendwie eine möglichkeit den grundbucheintrag "uneinsehbar" zu machen o.ä. ? oder sonst irgendeine möglichkeit über rechtswege? fällt da einem was ein? oder nehmen wir mal an, der grundbucheintrag wurde angekündigt aber noch nicht ausgeführt... gibts da irgendwelche möglichkeiten den zu verzögern oder um ein kleines zeitfenster zu bekommen um den verkaufspreis des hauses zu senken um es noch schnell davor zu "verscherbeln"? anwaltsmäßig? eine klage oder so? PS: sorry für die dummen fragen aber bin kompletter laie auf dem gebiet. vielen dank schonmal im voraus. hammer forum |
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| AW: droht Zwangsversteigerung? Zitat:
Zitat:
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| AW: droht Zwangsversteigerung? hm ok, vielen dank leute. d.h. man muss sich praktisch einfach damit zufrieden geben dass das haus im totalen unterwert verscherbelt wird und man danach noch nichtmal schuldenfrei ist... ist ja echt frustrierend und existenzzerstörend. aber naja wenns so sein muss. ps: danke nochmal an alle die so schnell geantwortet haben. vielleicht fällt ja irgendwem noch ne "lücke im rechtssystem" auf/ein oder so. dann bitte bitte einfach hier reinschreiben. |
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| AW: droht Zwangsversteigerung? Ich würde da nicht so schwarz sehen. Ein freihändiger Verkauf ist auch nach Eintragung des ZV-Vermerkes möglich, das habe ich schon öfter gesehen. Ich glaube auch nicht, dass sich keine Interessenten mehr finden, wenn der Preis etwas ermäßigt wird. Man muß den Interessenten halt klarmachen, dass sie entweder das Haus jetzt zu einem festen Preis oder später (teilweise sehr viel später, ein Jahr ist die Regel) über eine Versteigerung bekommen, bei der sie nicht unbedingt sicher sein können, das Objekt billig zu erwerben. Zudem kann man sich in der ZV keine Mängelgewährleistungsrechte einräumen lassen, wohl aber beim freihändigen Verkauf. Außerdem bin ich mir nicht sicher, woher der Interessent den GB-Auszug bekommen soll - eigentlich nur vom Makler. Ob das regelmäßig gemacht wird - ich bezweifle es. Denn mit den meisten Informationen kann der Laie nicht viel anfangen. Das gilt auch für den ZV-Vermerk im GB.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: droht Zwangsversteigerung? Zitat:
Im übrigen erschließen sich die versuchten Klimmzüge der Familie M. nicht! Es ist nicht der Gläubiger, der die ZV verursacht sondern ihr eigener schlamperter Umgang mit dem! |
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