Dies ist eine Diskussion zu Dpoppelfenster erst Sondereigentum jetzt Gemeinschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Dpoppelfenster erst Sondereigentum jetzt Gemeinschaftseigentum 1982 hat niemand, auch die Hausverwaltung nicht bemerkt, dass durch die Enthaltung keine Einstimmigkeit zustande gekommen ist. Ebenfalls wurde die Änderung nicht ins Grundbuch eingetragen. In den letzten 24 jahren haben von 48 Eigentümern 43 sich auf eigene Kosten Doppelfenster einbauen lassen. In der Gemeinschaftsversammlung vom 29.05.2006 wurde der Gemeinschafterbeschluß von 1982 aufgehoben, da er von Anfang an nichtig war. 2 Wochen später haben die restlichen 5 Eigentümer über die Hausverwaltung Handwerker bestellt und sich neue Doppelfenster einbauen lassen. Die Kosten sollen von der Eigentümergemeinschaft getragen werden. Laut HV können die Eigentümer, die ihre Fenstger selbst bezahlt haben keine Ersatz verlangen, da dies freiwillig war und die Ansprüche ausgenommen der letzten 3 Jahre verjährt seien. wie ist die Rechtslage? Beginnt die Verjährung nicht erst mit dem Bekanntwerden des Anspruchs und der Höhe?? Kann ich von der Hausveraltung Schadenersatz verlangen, da diese einen nichtigen Beschluß ins Protokoll geschriebn hat? Danke |
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| AW: Dpoppelfenster erst Sondereigentum jetzt Gemeinschaftseigentum Tja, die Rechtslage ist da leider eindeutig. Früher war es möglich, die Fenster als Sondereigentum zu deklarieren. Inzwischen ist es gesetzlich, daß Fenster grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind, egal was in der Teilungserklärung steht oder von den Eigentümern irgendwann beschlossen wurde. Solange alle Eigentümer mitmachen, kann man eine derartige Regelung natürlich weiterhin durchziehen. Aber jeder Eigentümer der sich querstellt, bekommt vor dem Gesetz recht. Die einzige kleine Chance besteht darin, auf das Gewohnheitsrecht zu plädieren, mit dem Hinweis, daß die Mehrheit der Eigentümer die Fenster bewußt selbst gezahlt haben. Aber das ist nur eine sehr geringe Chance und kommt auf den Richter an. |
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| AW: Dpoppelfenster erst Sondereigentum jetzt Gemeinschaftseigentum Dass die Fenster jeztz Gemeinschaftseigentums sind -- unbestritten. Aber die Eigentümer haben sich damals die Fenster in dem Galuben angeschaft, das es sich um ihr Eigentum handelt. sie wollten in keinem Fall der Gemeinschaft die Fenster schenken. Greift hier nicht die ungerechfertigte Bereicherung §§812,818 BGB? Durch den Wegfall des Sondereigentums stehen die von den Eigentünern bezahlten Fenstern im Eigentum der Gemeinschaft. Was wäre, wenn ich einen Antrag auf einmalige Änderung des Abrechnungsmodus für den Einbau von Doppelfenster stellen würde? Etwa, um Waffengleichheit herzustellen, sollen die restlichen 5 ETW ihre Fenster selbst bezahlen. Wann beginnt eigentlich die Verjährung? Beginnt sie am 29.05.2006 mit der Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses von 1982 oder schon früher. Danke |
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| AW: Dpoppelfenster erst Sondereigentum jetzt Gemeinschaftseigentum Verjährung gibt es hier leider nicht. Es handelt sich ja nun leider nicht nur darum, dasß der damalige Beschluß nichtig war. Das gesamte Gestz ist geändert worden. Somit ist es völlig egal, ob der Beschluß in Ordnung ist oder nicht. Mal im Internet googlen (Sondereigentum WEG). Dort findet sich das geänderte Gesetz. Da ist nur noch mit Einverständnis der anderen Eigentümer oder eventuell über Gewohnheitsrecht etwas zu machen. |
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