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Doppelte Maklercourtage?

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Maklercourtage? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.01.2009, 20:13
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Doppelte Maklercourtage?

Hallo,


es geht um folgendes Thema. Über einen bestimmten Makler wurde ein Wohnhaus zum Verkauf angeboten. Das Wohnhaus wurde besichtigt und ein schriftliches Angebot an den Makler abgegeben. Das das Haus kurz vor der Zwangsversteigerung steht, hat der Makler mit den Banken verhandelt.

In der Zwischenzeit haben die Eigentümer Privatinsolvenz angemeldet und ein Insolvenzverwalter hat ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzmakler eingesetzt. Dieser hat sich nun zusammen mit dem ursprünglichen Makler um das Angebot und die Verhandlungen mit den Banken eingeschaltet. In dieser Zeit wurde mit beiden Maklern Schriftverkehr geführt. Ein zweites, erhöhtes Angebot wurde schriftlich an den Insolvenzmakler abgegeben.

Die Verhandlungen waren erfolgreich, die Banken aktzeptieren das Angebot. Nun verlangen beide Makler jeweils eine Maklercourtage in voller Höhe. Ist das von rechtswegen her richtig oder hat der ursprüngliche Makler durch das Insolvenzverfahren den Maklerauftrag und somit den Anspruch auf Courtage verloren? Ist es Usus, dass sich beide Makler die Courtage teilen.

Von den Kaufinteressenten wurden keine speziellen Verträge oder Erklärungen etc. von den Maklern unterschrieben, es hat lediglich Schriftverkehr über das Objekt und die Verhandlungen stattgefunden.

Desweiteren wurden im Expose in einer Übersicht von 265 qm Wohnfläche gesprochen. Im Text des Exposes steht dann einmal 265 qm Nutzfläche. Kann man dies eventuell verwenden?

Gruß

Ingo
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 13:49
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AW: Doppelte Maklercourtage?

Wenn mit zwei Maklern Maklerverträge zustande gekommen sind (d. h., dass in Kenntnis eines Provisionsverlangens die Maklerdienste jeweils in Anspruch genommen wurden), müssen auch beide bezahlt werden. Das Thema ist sehr komplex und unter fehlender Kenntnis des genauen Ablaufes, aus der Ferne nicht so einfach zu beantworten. Hier kann nur zur Konsultation eines Anwaltes geraten werden!
Die Flächenangaben im Exposé stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 16:14
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AW: Doppelte Maklercourtage?

Hallo,

danke für die Antwort. Das Thema ist in der Tat etwas komplex.

Kaufinteressent sprach von Anfang an nur mit Makler 1. Makler 1 nahm Verhandlungen mit den Banken auf, da das Objekt kurz vor der Zwangsversteigerung stand. Später erfuhr der Kaufinteressent durch Makler 1 von der Privatinsolenz und erklärte, dass sich nun ein Insolvenzverwalter um die Verhandlungen kümmern würde. Makler 1 sprach am Anfang nur von einem Insolvenzverwalter und das dieser vom Kaufpreis einen Teil behält um laufende Kosten zu bezahlen (und seine Entlohnung). Später stellte sich heraus, dass der Insolvenzverwalter ein Insolvenzmakler ist. Makler äußerte sich gegenüber Kaufinteressenten erst dann , dass an beide Courtage zu entrichten sei. Dies wurde vom Kaufinteressenten weder akzeptiert noch zugestimmt.

Mit Insolvenzmakler bestand kein direkter Kontakt bis der Makler 1 gebeten hat, ein erhöhtes Angebot an den Insolvenzmakler abzugeben. Das war der 1. direkte Kontakt zwischen Kaufinteressenten und Insolvenzmakler. Vorher ist nur der Makler in direkten Kontak mit dem Insolvenzmakler getreten und der Insolvenzmakler hat mit den Banken das ursprüngliche und auch das erhöhte Angebot weiter verhandelt.

Wenn ich die Antwort richtig verstehe wurde durch Kenntnisnahme der doppelten Courtage dieser stillschweigend zugestimmt und mit Abgabe des 2. Angebotes direkt an den Insolenzmakler seine Dienste auch in Anspruch genommen.

Behält der ursprüngliche Makler (Makler 1) seinen Provisionsanspruch, auch wenn der Maklerauftrag vom Verkäufer durch die Privatinsolvenz endete? Grundsätzlich vielleicht nein, da aber seine Diense vom Kaufinteressenten weiter in Anspruch genommen wurde dann schon, richtig?

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 17:17
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AW: Doppelte Maklercourtage?

Zitat:
Zitat von Spinnenfreund
Grundsätzlich vielleicht nein, da aber seine Diense vom Kaufinteressenten weiter in Anspruch genommen wurde dann schon, richtig?
Ich meine ja, da seine Tätigkeit Mitursächlich für den Vertragsschluss war. Der 1. hat nachgewiesen, der 2. vermittelt! Hier hat m.E. der Käufer nicht rechtzeitig die Einrede der Vorkenntnis gegenüber 2 gebracht sondern sogar noch zusätzlich seine Dienste in Anspruch genommen. Aber nochmal: aus der Ferne, ohne genaue Ablaufkenntnis, ist da schwer was zu sagen! Die Maklerrechtssprechung ist sowas von kompliziert... es kann auf kleinste Kleinigkeiten ankommen...
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