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"dieses" Vorkaufsrecht vererbbar?

Dies ist eine Diskussion zu "dieses" Vorkaufsrecht vererbbar? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 14:39
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"dieses" Vorkaufsrecht vererbbar?

Hallo zusammen!

mich interessiert im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf, ob ein Vorkaufssrecht das im Grundbuch folgendermaßen eingetragen ist:

Vorkaufsrecht für K.A. für die ersten zwei Verkaufsfälle

vererbbar ist!

Der Inhaber des Vorkaufsrechts ist bereits vor ca. 10 Jahren gestorben, nach
§473 BGB ist das Vorkaufsrecht unübertragbar.

Mich macht dennoch der Passus "für die ersten zwei Verkaufsfälle" unsicher.
Ist anscheinend auch in §1097 geregelt, aber leider zu hoch füär mich

Wie ist das zu sehen?

mit freundlichen Grüßen

Alois
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 15:19
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AW: "dieses" Vorkaufsrecht vererbbar?

Das Vorkaufsrecht ist immer nur an die Person des Berechtigten gebunden und von dem nicht vererbbar.
Wenn der verstorben ist, gibt es keinen Berechtigten mehr!
Würde es ihn noch geben, dann hätte er auch beim 2. Verkauf noch das Ausübungsrecht, wenn er es beim ersten Mal nicht in Anspruch genommen hat. Wenn er es dann auch nicht in Anspruch nimmt, erlischt es.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 15:26
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Thumbs up AW: "dieses" Vorkaufsrecht vererbbar?

Hallo Schielu,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Alois
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