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Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung?

Dies ist eine Diskussion zu Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 10:55
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Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung?

Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage.
Wenn eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird, z.B. eine Leitung, die über ein fremdes Grundstück verläuft, kann dann der Eigentümer des fremden Grundstückes irgendeine Entschädigung verlangen? Wenn ja, auf welche AGLen begründet sich dies?
Vielen Dank für eure Hilfe,
lg
Sunny
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 12:18
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AW: Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung?

Ja, kann er! Gucke hier:
http://www.leitungsrechte.com/html/entschadigung.html
http://www.immobilienwert-lindner.de...tungsrecht.pdf
Was sind "AGLen"?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:45
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AW: Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung?

Hallo Schielu,
danke für die Links.
Bei mir ist es so, dass die Abwaserleitung privat ist, deswegen könnte ich mir vorstellen, dass es dort anders ist.
Mit AGLen meinte ich Anspruchsgrundlagen, also die §§, woraus sich der Anspruch ergibt.
Viele Grüße
Sunny
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 16:09
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AW: Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung?

Da werden sich schwerlich Paragrafen finden lassen, nach denen sich eine Summe berechnen lässt. Das ist letztlich Verhandlungssache zwischen den Nachbarn und auch davon abhängig, ob es eine andere Möglichkeit gibt, die Leitung zu verlegen und welche Kosten dann entstehen würden.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 16:47
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AW: Dienstbarkeit eintragen - Entschädigung?

Achso,
wenn die Leitung aber schon ganz lange da liegt, noch bevor die Leute eingezogen sind und sich vielleicht ein Notleitungsrecht ergibt, gibt es dann trotzdem eine Entschädigung?
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