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Die Miete einbehalten bei mündl. Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Die Miete einbehalten bei mündl. Mietvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.08.2007, 00:56
Boardneuling
 
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Die Miete einbehalten bei mündl. Mietvertrag

Hallo

Mir ist heute im Bett mal etwas durch den Kopf gekommen.

Angenommen Person A wohnt in der Wohnung von Person B... alles ist recht freundschaftlich und es existiert nichts schwarz auf weiß, bis auf den "Unkostenbeitrag" der monatlich die Konten wechselt.

Dann bekommt Person A die Kündigung, mit 3 Monatsfrist und zieht um... für den letzten Monat will Person A aber keine Miete zahlen weil ca. 3,4 Monate zuvor ein Wasserrohrbruch war wo vieles von Person A beschädigt wurde (nicht dank dem Wasser sondern dank dem unsachgemäßen Monteuren) und Person A wurde zu dem Zeitpunkt von Person B wörtlich gesagt:

-du kannst zum schei**en auf den Dorfplatz gehen
-waschen kannst du dich an einem Eimer

Person A hatte zudem weder Wasser noch Abwasser für 4 Wochen.

Nun entschliesst sich Person A, am Ende ein Monatsgeld einzubehalten für die Unkosten von Fremddusch und Waschnnutzung sowie für die Beschädigungen.

Kommt Person A damit durch?

Abschliessend ist mir ein weiterer Gedanke gekommen... Person A hat nicht gleich die "Miete" einbehalten, weil Person A nicht klar war, dass ein mündlicher Mietvertrag herrscht und Angst hatte, von Person B aus der Wohnung geschmissen zu werden.

Mfg
Der große Denker
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