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Dereliktion von Grundstückseigentum

Dies ist eine Diskussion zu Dereliktion von Grundstückseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.06.2009, 21:07
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Question Dereliktion von Grundstückseigentum

Hallo ich bin neu hier und habe eine spezielle Frage: kann eine Dereliktion durcheführt werden wenn eine Person zu ein Halb Eigentümer an einem Grundstück ist und dieses aufgeben möchte?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 09:29
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AW: Dereliktion von Grundstückseigentum

Nein, die Eigentumsaufgabe an einem Miteigentumsanteil ist nicht möglich. Die anderen Miteigentümer müssen mitziehen, dann kann das Grundstück insgesamt aufgegeben werden. Der 1/2-Anteil isoliert - das geht nicht.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 22:29
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AW: Dereliktion von Grundstückseigentum

Zitat:
Zitat von potatoefritz
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann einen Antrag auf Teilungsversteigerung nach § 108 ff ZVG beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Richtig: §§ 180 ff. ZVG
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2009, 18:03
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AW: Dereliktion von Grundstückseigentum

Mal angenommen ein Notar würde eine Dereliktion am Teileigentum vornehmen und es wird im Grundbuch eingetragen ist dies anfechtbar bzw. hinfällig?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2009, 18:13
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AW: Dereliktion von Grundstückseigentum

Gab es in der Rechtssprechung schon Fälle in der eine Eigentumsaufgabe an Teileigentum möglich war? Wäre sehr schön wenn mir jemand darüber Auskunft geben könnte.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.06.2009, 22:42
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AW: Dereliktion von Grundstückseigentum

Ganz aktuell:

BGH V ZB 6/07 vom 10. Mai 2007. Sollte trotzdem die Eigentumsaufgabe eingetragen worden sein, kann man m.E. mit dem Amtswiderspruch dagegen vorgehen.
__________________
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