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Darlehen von Verwandten im Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Darlehen von Verwandten im Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.04.2010, 14:25
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Darlehen von Verwandten im Grundbuch

Man nehme folgenden hypothetischen Fall an:

Herr A und Frau B (unverheiratet) erwerben ein Einfamilienhaus.
Im Grundbuch steht im ersten Rang die kreditgebende Bank, im zweiten Rang die Mutter von Herrn A. Es wird vereinbart, dass die Mutter von Herrn A ein Darlehen in Höhe von 76.000,00 € gewährt, das im Falle der Veräußerung des Hauses z.B. im Falle einer Trennung von Herrn A und Frau B, oder auf Grund von sonstiger Zahlungsunfähigkeit sofort fällig wird bzw. mit 13 % Verzinsung zurückzuzahlen ist.

Man nehme weiterhin an, dass das 3-Familienhaus, das schon seit Jahren von der Mutter von Herrn A und dessen älterem Bruder bewohnt wird, zu 1/3 Herrn A über dessen Vater vererbt wurde. Hierfür wurde nie Miete oder dgl. Von Herrn A erhoben, geschweige denn die Auszahlung seines Anteils (1/3 des Hauses gehört der Mutter, das letzte Drittel dem Bruder). Ein Vertrag zwischen Herrn A und dessen Mutter, wonach sie die 76.000,00 € ihrem Sohn zur Verfügung stellt und sein Anteil am 3-Familien-Haus im Falle der Veräußerung reduziert wird, wird von der Mutter von Herrn A im Vorfeld abgelehnt. Sie besteht auf der o.g. Verfahrensweise.

Frau B hingegen hat 16.000,00 € Eigenkapital eingebracht, die im Kaufvertrag nur „erwähnt“ werden.

Der Bankkredit wird hälftig von Herrn A und Frau B abbezahlt. Herr A lässt zusätzlich in einen Bausparvertrag, der bei Zuteilung in die Finanzierung eingeht, seine Eigenheimzulage einfließen, genau wie Frau B, deren Eigenheimzulage aber auf Grund der Tatsache, dass sie zwei Kinder hat entsprechend höher ist.

Des weiteren wurde von Herrn A eine Eigentumswohnung im Wert von 50.000,00 € erworben, für die als Sicherheit das gemeinsam mit Frau B erworbene Einfamilienhaus eingetragen wurde. Dieser Kredit wird allein von Herrn A abbezahlt, er ist als einziger Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Folgende Fragen würden sich hier ergeben (es gäbe keine testamentarischen Absprachen zwischen Herrn A und Frau B):

1. Was käme (immer im schlimmsten Fall gesehen) bei einer Trennung auf Frau B zu?
2. Was käme im Fall des Todes der Mutter von Herrn A auf Frau B zu?
3. Was käme im Fall des Todes (oder Zahlungsunfähigkeit) von Herrn A auf Frau B zu?
4. Was käme im Falle des Todes von Frau B auf deren Kinder (mal unterstellt die Kinder wären dann schon volljährig) zu?
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Alt 20.04.2010, 09:41
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AW: Darlehen von Verwandten im Grundbuch

Doppelposting: AW siehe bei Erbrecht
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