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Darf Verwalter Schreiben einfach weiterleiten?

Dies ist eine Diskussion zu Darf Verwalter Schreiben einfach weiterleiten? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 11:18
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Darf Verwalter Schreiben einfach weiterleiten?

Mal angenommen:

Es gibt Streitereien in einer WEG. Eigentümer A beschwert sich in mehreren Punkten über Eigentümer B wegen Verstoss Hausordnung. Eigentümer A. informiert schriftlich den Verwalter über die Mißstände, insbesondere das Filmen mit der Videokamera.

Auf Nachfrage beim Verwalter gibt dieser zu verstehen. Er mischt sich nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten ein. Das ist Zivilrechtangelegenheit.

Das Beschwerdeschreiben, das persönlich an den sachbearbeiteten Verwalter gerichtet ist, wurde direkt an Eigentümer B. weitergeleitet. Eigentümer A. wurde geantwortet der Verwalter macht in diesen Angelgenheiten nichts, das hätte er auch Eigentümer B. gesagt.

Ist dies Rechtens?

Geändert von RockShox (07.09.2011 um 11:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 12:47
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AW: Darf Verwalter Schreiben einfach weiterleiten?

in wie weit der hausverwalter für die einhaltung der hausordnung zuständig ist, kann ich nicht sagen.

es ist allerdings nicht zu beanstanden, dass er das schreiben weiterleitet.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 14:07
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AW: Darf Verwalter Schreiben einfach weiterleiten?

Zitat:
Zitat von RockShox Beitrag anzeigen
Mal angenommen:

Es gibt Streitereien in einer WEG. Eigentümer A beschwert sich in mehreren Punkten über Eigentümer B wegen Verstoss Hausordnung. Eigentümer A. informiert schriftlich den Verwalter über die Mißstände, insbesondere das Filmen mit der Videokamera.

Auf Nachfrage beim Verwalter gibt dieser zu verstehen. Er mischt sich nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten ein. Das ist Zivilrechtangelegenheit.

Das Beschwerdeschreiben, das persönlich an den sachbearbeiteten Verwalter gerichtet ist, wurde direkt an Eigentümer B. weitergeleitet. Eigentümer A. wurde geantwortet der Verwalter macht in diesen Angelgenheiten nichts, das hätte er auch Eigentümer B. gesagt.

Ist dies Rechtens?
Wenn es definitiv um Hausordnungsfragen geht kann der Verwalter m.E. nicht einfach auf "Nachbarschaftsstreitigkeiten" verweisen und untätig bleiben.

Die Kontrolle der Einhaltung und die Duchsetzung der Hausordnung gehören nach § 27 I 1. WEG zu den originären Aufgaben eines Verwalters.

Wesentlich ist natürlich, dass die erhobenen Vorwürfe bzw. Beanstandungen tatsächlich etwas mit der Hausordnung zu tun haben. Angesichts der Bemerkung "insbesondere das Filmen mit der Videokamera" könnten da Zweifel aufkommen - denn das hat mit der Hausordnung wohl eher nichts zu tun.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 08.09.2011, 10:29
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AW: Darf Verwalter Schreiben einfach weiterleiten?

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