Dies ist eine Diskussion zu Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| ||||
| AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? Zitat:
Autor dort ist Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein, Köln Aber google ist auch voll von Beiträgen. Die Gewerbevoraussetzungen sind eigentlich bekannt: Gewerbetreibender sind Sie nur dann, wenn klar ist, dass Sie Ihre Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausüben. Ob es sich dann um eine Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit handelt, spielt steuerlich keine Rolle. Zitat:
Zitat:
Zur Gewerbeeigenschaft gehört nun immer noch die Nachhaltigkeit Zitat:
|
| |||
| AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? Wenn man dann also Provision in Rechnung stellt, wie läuft das dann mit der MwSt und der Steuer im Allgemeinen? |
| |||
| AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? Zitat:
Wenn er in irgendeiner Form gewerblich tätig ist, muss er MWST ausweisen. Wenn nicht, darf er nicht! Er darf auch nicht die ortsübliche Provision verlangen (es muss wesentlich weniger sein!) Es stellt sich grundsätzlich die Frage ob er als Laie nicht besser die Finger davon lässt (so einfach ist das Makeln nicht) um seinem Freund keinen Schaden zuzufügen. Vielleicht ist er besser beraten, wenn er einen Makler einschaltet und sich von dem eine Provision geben lässt. |
| |||
| AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? Meine Damen und Herren, was sollen denn hier die Nutzer im Forum denken, wenn sie Ihre Beiträge lesen? Etwas mehr sachlichkeit wäre da schon -meiner Meinung nach- angebracht. Meiner Meinung nach, darf jeder vermitteln. Die Frage ist nur, welchen Namen das Kind denn bekommen soll. Eine Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist natürlich nicht immer gegeben. Es kann auch nur eine einmalige Angelegenheit sein. Und Mehrwertsteuer muss er auch nicht immer und zwingend ausstellen. Er muss ja nicht unbedingt die Vermittlung mit dem Gewerbedekmantel vermitteln sondern kann dies auch als Privatmann machen. Rechnung ohne Mehrwertsteuer wäre da meines Erachtens nach möglich. Im Angebot und im Vertrag muss meiner Meinung nach überhaupt nichts stehen. Der Vertrag kann nämlich auch derart zustande kommen in dem A zu B sagt ich hatte Dir die Bude vermittelt und dafür hatte ich Dir gesagt das ich z. B. 1.000,00 Euro bekomme. Wenn B dem bereits mündlich im vorfeld zugestimmt hat und dies hinterher nicht wegstreitet und obendrauf auch noch bereit ist die 1.000,00 Euro zu zahlen, wozu muss denn dann noch irgendetwas in irgendeinem Vertrag stehen. Das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Und wenn Einer den Anderen über irgendeine Klinge springen lässt oder überhaupt in die Lage versetzt worden ist dies tun zu können, dann liegt dass wohl eher daran das der über die Klinge springende nicht wusste was und wie er die Anfrage des Gewerbeamtes zu beantworten hat, bzw. daran dass er die Vermittlungen wirklich und effektiv-dauerhaft und nachhaltig in einer gewerbetätigen Erwerbsabsicht betreibt. Ansonsten ist dies wohl eher kaum möglich. Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen Hauptstraße 51 53894 Mechernich E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de Handy: 0170 2940 223 PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Die Differenziertheit der einzelnen Fälle erfordert immer eine gesonderte Einzelfallbetrachtung die hier anhand Ihrer kurzen und knappen Angaben im Forum nicht geleistet werden kann. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung/Haftung übernommen werden. Ferner dürfen Rechtsfragen nur und ausschließlich von Juristen und nicht von Sachverständigen beantwortet werden. Holen Sie sich anwaltliche Ratschläge/Hilfe ein. |
| |||||||
| AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? Zitat:
Was ist damit konkret gemeint? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die gesetzliche Regelung in § 652 Abs. 1 BGB knüpft den Anspruch des Maklers auf Provision an vier Voraussetzungen: - Zunächst muss ein provisionspflichtiger Maklervertrag geschlossen sein, - daraufhin muss der Makler eine typische Maklertätigkeit entfalten. - Schließlich muss aufgrund dieser Tätigkeit der entsprechende Hauptvertrag geschlossen werden und - die Maklertätigkeit ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags sein. Zitat:
Forumsbeiträge dürfen natürlich niemals als Rechtsberatung angesehen werden. Es reicht aber, wenn Sie zu Anwaltsgesprächen zuziehbar sind und evtl. "Ideen" beeinhalten. Und was spricht dagegen evtl. andere Betrachtungen zu ermöglichen? War das wieder "unsachlich" genug? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! | Versicherungsrecht | 25.07.2009 10:26 |
| Wer darf Provision fordern? | Mietrecht | 02.06.2009 03:40 |
| Darf Makler Auf Provision Im Notarvertrag Zusätzlich Mwst Verlangen? | Immobilienrecht | 15.10.2007 21:32 |
| VG Trier: Weiterhin keine Vermittlung privater Sportwetten | Nachrichten: Recht & Gesetz | 25.04.2007 18:35 |
| Online Auktionen Provision von nicht zahler spassbieter verlangen Anzeige | Bürgerliches Recht allgemein | 06.03.2007 11:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios