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Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 10.05.2008, 17:50
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AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen?

Zitat:
Zitat von Berliner_Immo
genau ein bisschen schwanger. Bitte AZ, die Stelle bei Haufe bitte angeben und die gesetzliche Definition des Gegelenheitsmaklers mit Paragraphen.
Hab`ich jetzt nicht. Ich berufe mich auf Haufe Immo... (schrieb ich ja auch!)
Autor dort ist Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein, Köln
Aber google ist auch voll von Beiträgen.

Die Gewerbevoraussetzungen sind eigentlich bekannt:


Gewerbetreibender sind Sie nur dann, wenn klar ist, dass Sie Ihre Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausüben. Ob es sich dann um eine Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit handelt, spielt steuerlich keine Rolle.



Zitat:
Nur Eigentümer die ihre eigenen Objekte verkaufen, können maximal 3-4 in Jahr ohne Gewerbe verkaufen. Geht das darüber hinaus ist auch ein gerwerbeanmeldung fällig. Außerdem dürfen die keine Provision verlangen.
Davon ist ja hier wohl nicht die Rede und dennoch leider auch falsch! Nur wer mehr als 3 Objekte in fünf Jahren veräußert, wird von der Finanzverwaltung gewerblich eingestuft. Einer Gewerbeanmeldung bedarf es deswegen noch lange nicht!

Zitat:
Hier in dem Fall geht es um Objekte Dritter und ein Provisionsverlagen und somit ist es als Gewerbe anzusehen. Denn Gewerbe ist, wenn eine Einnahmenabsicht besteht.
Stimmt nicht, es geht um den Gelegenheitsmakler.
Zur Gewerbeeigenschaft gehört nun immer noch die Nachhaltigkeit


Zitat:
Ich selber habe schon ein paar Freizeit-Möchtegern-Makler über die Wupper springen lassen und beim Gewerbeamt gemeldet. Die waren aber schnell weg.
Wow! Vielleicht weil sie mehr als 3 im Jahr gemacht haben oder nicht mehr wollten, kann das sein?
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  #12 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 21:28
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AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen?

Wenn man dann also Provision in Rechnung stellt, wie läuft das dann mit der MwSt und der Steuer im Allgemeinen?
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  #13 (permalink)  
Alt 17.05.2008, 13:01
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AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen?

Zitat:
Zitat von jürgen56
Wenn man dann also Provision in Rechnung stellt, wie läuft das dann mit der MwSt und der Steuer im Allgemeinen?
Ich hatte schon mal die Frage gestellt, was der Mensch sonst beruflich macht!
Wenn er in irgendeiner Form gewerblich tätig ist, muss er MWST ausweisen. Wenn nicht, darf er nicht!
Er darf auch nicht die ortsübliche Provision verlangen (es muss wesentlich weniger sein!)

Es stellt sich grundsätzlich die Frage ob er als Laie nicht besser die Finger davon lässt (so einfach ist das Makeln nicht) um seinem Freund keinen Schaden zuzufügen.
Vielleicht ist er besser beraten, wenn er einen Makler einschaltet und sich von dem eine Provision geben lässt.
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  #14 (permalink)  
Alt 17.05.2008, 16:11
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AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen?

Meine Damen und Herren,

was sollen denn hier die Nutzer im Forum denken, wenn sie Ihre Beiträge lesen?

Etwas mehr sachlichkeit wäre da schon -meiner Meinung nach- angebracht.

Meiner Meinung nach, darf jeder vermitteln.

Die Frage ist nur, welchen Namen das Kind denn bekommen soll.

Eine Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist natürlich nicht immer gegeben. Es kann auch nur eine einmalige Angelegenheit sein.

Und Mehrwertsteuer muss er auch nicht immer und zwingend ausstellen. Er muss ja nicht unbedingt die Vermittlung mit dem Gewerbedekmantel vermitteln sondern kann dies auch als Privatmann machen.

Rechnung ohne Mehrwertsteuer wäre da meines Erachtens nach möglich.

Im Angebot und im Vertrag muss meiner Meinung nach überhaupt nichts stehen.

Der Vertrag kann nämlich auch derart zustande kommen in dem A zu B sagt ich hatte Dir die Bude vermittelt und dafür hatte ich Dir gesagt das ich z. B. 1.000,00 Euro bekomme. Wenn B dem bereits mündlich im vorfeld zugestimmt hat und dies hinterher nicht wegstreitet und obendrauf auch noch bereit ist die 1.000,00 Euro zu zahlen, wozu muss denn dann noch irgendetwas in irgendeinem Vertrag stehen. Das ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Und wenn Einer den Anderen über irgendeine Klinge springen lässt oder überhaupt in die Lage versetzt worden ist dies tun zu können, dann liegt dass wohl eher daran das der über die Klinge springende nicht wusste was und wie er die Anfrage des Gewerbeamtes zu beantworten hat, bzw. daran dass er die Vermittlungen wirklich und effektiv-dauerhaft und nachhaltig in einer gewerbetätigen Erwerbsabsicht betreibt. Ansonsten ist dies wohl eher kaum möglich.


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Die Differenziertheit der einzelnen Fälle erfordert immer eine gesonderte Einzelfallbetrachtung die hier anhand Ihrer kurzen und knappen Angaben im Forum nicht geleistet werden kann. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung/Haftung übernommen werden. Ferner dürfen Rechtsfragen nur und ausschließlich von Juristen und nicht von Sachverständigen beantwortet werden. Holen Sie sich anwaltliche Ratschläge/Hilfe ein.
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  #15 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 14:47
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AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen?

Zitat:
Zitat von Markus Reinartz
was sollen denn hier die Nutzer im Forum denken, wenn sie Ihre Beiträge lesen?
Etwas mehr sachlichkeit wäre da schon -meiner
Meinung nach- angebracht.


Was ist damit konkret gemeint?

Zitat:
Meiner Meinung nach, darf jeder vermitteln.
Richtig! Allerdings, wird er, wenn er es mehr als drei Mal im Jahr macht gewerblich = Unternehmer

Zitat:
Die Frage ist nur, welchen Namen das Kind denn bekommen soll.
Das Kind heisst in jedem Fall "Maklertätigkeit" und unterliegt den Bestimmungen des § 652 BGB

Zitat:
Eine Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist natürlich nicht immer gegeben. Es kann auch nur eine einmalige Angelegenheit sein.
Ja, so ist es!

Zitat:
Rechnung ohne Mehrwertsteuer wäre da meines Erachtens nach möglich.
Etwas anderes geht überhaupt nicht, wenn die Unternehmereigenschaft fehlt (§ 1 UStG)

Zitat:
Im Angebot und im Vertrag muss meiner Meinung nach überhaupt nichts stehen.
wozu muss denn dann noch irgendetwas in irgendeinem Vertrag stehen. Das ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Schriftlich "stehen" muss nirgends etwas. Auch ein Maklervertrag kann mündlich geschlossen werden nur muss von vorne herein Maklerprovision zugesagt sein. (652 BGB). Dazu fehlt es leider oftmals an der Beweisfähigkeit.

Die gesetzliche Regelung in § 652 Abs. 1 BGB knüpft den Anspruch des Maklers auf Provision an vier Voraussetzungen:

- Zunächst muss ein provisionspflichtiger Maklervertrag geschlossen sein,


- daraufhin muss der Makler eine typische Maklertätigkeit entfalten.

- Schließlich muss aufgrund dieser Tätigkeit der entsprechende Hauptvertrag geschlossen werden und

- die Maklertätigkeit ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags sein.

Zitat:
Und wenn Einer den Anderen über irgendeine Klinge springen lässt oder überhaupt in die Lage versetzt worden ist dies tun zu können, dann liegt dass wohl eher daran das der über die Klinge springende nicht wusste was und wie er die Anfrage des Gewerbeamtes zu beantworten hat, bzw. daran dass er die Vermittlungen wirklich und effektiv-dauerhaft und nachhaltig in einer gewerbetätigen Erwerbsabsicht betreibt. Ansonsten ist dies wohl eher kaum möglich.
Über die "Klinge" kann nur der "springen", der die "Spielregeln" nicht kennt oder sich nicht an sie hält. Erfahrungsgemäß kriegen die, die nicht zahlen wollen ganz schnell raus, wie man es am geschicktesten anstellt. Hier geht es um mehr als 1.000,-- €.

Forumsbeiträge dürfen natürlich niemals als Rechtsberatung angesehen werden. Es reicht aber, wenn Sie zu Anwaltsgesprächen zuziehbar sind und evtl. "Ideen" beeinhalten.
Und was spricht dagegen evtl. andere Betrachtungen zu ermöglichen?

War das wieder "unsachlich" genug?
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