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darf ein Eigentümer immer über seinen eigenen Grund und Boden verfügen

Dies ist eine Diskussion zu darf ein Eigentümer immer über seinen eigenen Grund und Boden verfügen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 17.03.2009, 11:44
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darf ein Eigentümer immer über seinen eigenen Grund und Boden verfügen

Gerne wollte ich folgender Fall an Ihnen vorlegen.

Ein Käufer kauft sich eine Schule als Privatwohnung. Die dazu gehörende Grundstücksfläche wird selbstverständlich mit veräußert. Der Verkäufer ist eine obere Behörde, und hat von die untere Behörde zustimmung bekommen das Grundstück mit die Schule zu verkaufen an Privat.

Nebenan liegt aber die FFW, die als Ausfahrt das verkaufte Grundstück nützen muß.
Es gibt aber kein eingetragenes Wegerecht, oder irgendeine schriftliche Hinweis das ein Teil des Grundstückes wegen Nützung von Anderen nicht frei von Eigentümer genützt werden kann. Auch hat die untere Behörde (Gemeinde) nicht darauf aufmerksam gemacht das mit verkauf diese Grundstücksfläche auch die Zufahrt der FFW gesichert werden sollte.
Das Grundstück (nicht der Garagentor) der FFW ist aber auch von andere Seiten zu erreichen.

Darf der Eigentümer jetzt sein Grundstück für sich nehmen und sich ein Zaun bauen. Damit wird dan die Durchfahrt für die FFW gesperrt sein.
Oder muß der FFW auf jeden Fall freie Durchfahrt geleistet werden. Damit wäre aber ein Teil des erworbene Grundstücks wertlos für den Käufer.

Oder muß jetzt die Gemeinde das für den Ausfahrt notwendige Teil des Grundstücks zurückkaufen?

Ich bin gespannt nach Ihre Meinungen.
MULO
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 15:15
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AW: darf ein Eigentümer immer über seinen eigenen Grund und Boden verfügen

M.E. muss die Gemeinde die Zufahrt über den anderen Weg erschließen, da ein Notwegerecht nicht gegeben ist!
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