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Darf der Zwangsverwalter Privateinrichtung veröffentlichen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf der Zwangsverwalter Privateinrichtung veröffentlichen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 21:25
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Darf der Zwangsverwalter Privateinrichtung veröffentlichen?

Eine Wohnung steht zur Zwangsversteigerung an.

Darf der Zwangsverwalter ohne Zustimmung und ohne Anwesenheit des Eigentümers und des Mieters in die Wohnung eindringen die Schlüssel wechseln, die Wohnung inklusive Einrichtung inklusive Privat Ordnung bzw Unordnung abfotografieren und den möglichen Käufern zur Verfügung zu stellen?
Ist das legal, oder illegal?

Vielen Dank für alle Tips.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 10:20
V.I.P.
 
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AW: Darf der Zwangsverwalter Privateinrichtung veröffentlichen?

Nein, das darf er nicht! Er begeht sogar Hausfriedensbruch!
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