Dies ist eine Diskussion zu Darf der neue Eigentümer ins Haus? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Das Haus von Besitzer A ist durch eine Zwangversteigerung in die Hände eines neuen Besitzers B gekommen. 1. Darf dieser Besitzer B einfach so Besitzer A rauswerfen? Gibt es spezielle Fristen die beide einhalten können/müssen? 2. Darf Besitzer B einfach so ins Haus kommen oder muss er sich anmelden? |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Leider wurden die Forenregeln nicht beachtet - daher kann nicht geantwortet werden. Bitte schreiben Sie den Beitrag entsprechend um, z.B. das Haus von A wurde zwangsversteigert.... |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Ich hoffe so ist es richtig |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Allgemein: Der neue Besitzer ist ab sofort der *Besitzer*, warum sollte er sich anmelden, wenn es sein Haus ist? Er könnte sofort nach Ersteigerung die Zwangsräumung beantragen, i.d.R. sollte er aber eine angemessene Frist von 1 bis 2 Wochen gewähren, muss er jedoch nicht. Der alte Besitzer sollte sich ja schon im Vorfeld eine neue Bleibe gesucht haben, alles andere wäre Verschliessen der Augen vor der Realität. Wenn der neue Besitzer die Vermutung hat, dass der alte Besitzer aus Rache oder was auch immer Dinge, die zum Haus oder der Zwangsversteigerungsmasse gehören, abbaut oder minehmen will, so würde ich auch sofort eine Zwangsräumung beantragen lassen. |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Ja, das passt. Leider habe ich dazu keine Ahnung, aber ich bin mir zumindest insoweit sicher, dass B weder jederzeit das Haus betreten darf noch den dort lebenden Vorbesitzer A fristlos rauswerfen kann. Aber es gibt hier sicher Profis, die dazu etwas kompetentes sagen können. |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Zitat:
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Doch, mMn ist das etwas anderes, es gibt keine Schutzfristen, da hier ein anderes rechtsverhältnis herscht. Zitat dazu: Zitat:
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Zitat:
BTW: Wenn der alte Eigentümer das Haus nicht räumt, so darf er damit rechnen, daß der neue Eigentümer ihn außerdem auf Schadensersatz in Anspruch nimmt - es lohnt sich also nicht wirklich, auf langsame Gerichtsvollzieher zu hoffen.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Ok, die Feinheiten zwischen Besitzer und Eigentümer waren mir nicht geläufig, ebnso die Möglichkeit des Hausfriedensbruches, danke für den Hinweis. Wie sieht es eigentlich mit Gefahr im Verzug aus? Wenn z.B. der neue Eigentümer, aber noch nicht Besitzer von ausserhalb sieht, wie der alte Besitzer z.B. eine Wand einreisst oder sonstige mutwilligen Zerstörungen betreibt, muss er dann auf den Gerichtsvollzieher warten, bis die Räumung stattgefunden hat oder kann er er schneller die Polizei rufen? |
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| AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Aber ja. Der Zuschlag beinhaltet auch gleich den Räumungstitel gegen den Alteigentümer ( §93 ZVG) Zerstört jemand das Eigentum eines Dritten ruft man schon zur Beweissicherung die Polizei. |
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