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Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Dies ist eine Diskussion zu Darf der neue Eigentümer ins Haus? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:22
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Question Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Hallo erstmal,

Das Haus von Besitzer A ist durch eine Zwangversteigerung in die Hände eines neuen Besitzers B gekommen.

1. Darf dieser Besitzer B einfach so Besitzer A rauswerfen? Gibt es spezielle Fristen die beide einhalten können/müssen?
2. Darf Besitzer B einfach so ins Haus kommen oder muss er sich anmelden?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:24
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Leider wurden die Forenregeln nicht beachtet - daher kann nicht geantwortet werden. Bitte schreiben Sie den Beitrag entsprechend um, z.B. das Haus von A wurde zwangsversteigert....
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:27
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Ich hoffe so ist es richtig
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  #4 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:34
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Allgemein: Der neue Besitzer ist ab sofort der *Besitzer*, warum sollte er sich anmelden, wenn es sein Haus ist? Er könnte sofort nach Ersteigerung die Zwangsräumung beantragen, i.d.R. sollte er aber eine angemessene Frist von 1 bis 2 Wochen gewähren, muss er jedoch nicht. Der alte Besitzer sollte sich ja schon im Vorfeld eine neue Bleibe gesucht haben, alles andere wäre Verschliessen der Augen vor der Realität. Wenn der neue Besitzer die Vermutung hat, dass der alte Besitzer aus Rache oder was auch immer Dinge, die zum Haus oder der Zwangsversteigerungsmasse gehören, abbaut oder minehmen will, so würde ich auch sofort eine Zwangsräumung beantragen lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:36
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Ja, das passt. Leider habe ich dazu keine Ahnung, aber ich bin mir zumindest insoweit sicher, dass B weder jederzeit das Haus betreten darf noch den dort lebenden Vorbesitzer A fristlos rauswerfen kann.

Aber es gibt hier sicher Profis, die dazu etwas kompetentes sagen können.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:38
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Zitat:
Zitat von hydrou
Allgemein: Der neue Besitzer ist ab sofort der *Besitzer*, warum sollte er sich anmelden, wenn es sein Haus ist?
Weil ich denke, dass es sich hier ähnlich verhält wie bei Vermieter/Mieter...da kann der Vermieter auch nicht jederzeit die Räumlichkeiten betreten.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 17:47
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Doch, mMn ist das etwas anderes, es gibt keine Schutzfristen, da hier ein anderes rechtsverhältnis herscht.

Zitat dazu:

Zitat:
Wirkung des Zuschlagsbeschlusses
Wird der Zuschlag erteilt, ist der Ersteher ab Verkündung der Zuschlagserteilung Eigentümer des Grundstücks. Dies ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass es zur Eigentumsübertragung einer Grundbucheintragung bedarf. Gleichzeitig gehen alle Gefahren, Lasten und Nutzungen auf den Ersteher über. Der Zuschlagsbeschluss ist für den Ersteher Vollstreckungstitel zur Durchsetzung seines Rechts auf die Besitzergreifung. Die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer des Grundstücks kann vor Rechtskraft schon betrieben werden. Vollstrecken muss der Ersteher, nicht das Gericht. Die Vollstreckung erfolgt nicht durch das Gericht, sondern durch den Ersteher unter Mithilfe des Gerichtsvollziehers. Der Zuschlagsbeschluss muss hierzu vom Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden (Vollstreckungsklausel).
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  #8 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 18:10
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Aufgrund welchen Rechtsverhältnisses hält der ursprüngliche Eigentümer noch im Haus auf? Wenn er hierfür keine Rechtsgrundlage hat, dann hat er das Haus auf Verlangen des neuen Eigentümers zu verlassen.
Ja, so einfach kann Recht sein. Aber natürlich darf der neue Eigentümer (der eben noch nicht Besitzer ist, das will er ja erst werden) dabei keine Eigenmacht üben, sondern muß höchst legal den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Räumung und Übergabe des Besitzes zu betreiben. Vorher, das sit nunmal so, darf er selbständig nicht in dem Bereich des Hauses auftauchen, der der Wohnung des alten Eigentümers dient (auch wenn dieser da eigentlich nichts mehr zu suchen hat), weil er sonst Hausfriedensbruch begeht.
BTW: Wenn der alte Eigentümer das Haus nicht räumt, so darf er damit rechnen, daß der neue Eigentümer ihn außerdem auf Schadensersatz in Anspruch nimmt - es lohnt sich also nicht wirklich, auf langsame Gerichtsvollzieher zu hoffen.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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Alt 04.06.2008, 18:14
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Ok, die Feinheiten zwischen Besitzer und Eigentümer waren mir nicht geläufig, ebnso die Möglichkeit des Hausfriedensbruches, danke für den Hinweis.

Wie sieht es eigentlich mit Gefahr im Verzug aus? Wenn z.B. der neue Eigentümer, aber noch nicht Besitzer von ausserhalb sieht, wie der alte Besitzer z.B. eine Wand einreisst oder sonstige mutwilligen Zerstörungen betreibt, muss er dann auf den Gerichtsvollzieher warten, bis die Räumung stattgefunden hat oder kann er er schneller die Polizei rufen?
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Alt 04.06.2008, 21:59
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Aber ja.
Der Zuschlag beinhaltet auch gleich den Räumungstitel gegen den Alteigentümer ( §93 ZVG)

Zerstört jemand das Eigentum eines Dritten ruft man schon zur Beweissicherung die Polizei.
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