Dies ist eine Diskussion zu Dachbodennutzung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| mal angenommen, in einer Eigentümergemeinschaft mit 4 Eigentumswohnungen gibt es einen Dachboden, der seit ca. 4 Jahren zur "Lagerung" diverser Sachen genutzt wurde. Plötzlich gibt es eine neue Hausverwaltung und die sagt "da ist zu viel, das muß weg!!!" Jeder hat was da stehen, nur Eigentümer A hat 3 Kinder und dementsprechend mehr Klamotten, Koffer, Campingausrüstung etc. und Spielsachen da oben. Jahrelang hat es keinen gekümmert und auf einmal soll alles weg. "ein paar Sachen zur Weihnachts-Deko sind ok" http://www.juraforum.de/forum/ Roll Eyes (Sarcastic) Zusätzlich ist der Keller nicht nutzbar, da feucht und manchmal auch nass... Was kann man tun? Es ist kein Thema, das dort oben auszumisten und zu ordnen, aber es bleibt mehr über als "Weihnachtskugeln" Gibt es eine neue Brandschutzverordnung? Das wurde auch als Grund angegeben. Wo kann man die nachlesen, wenn es denn so ist??? Vielen Dank schon mal. |
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| AW: Dachbodennutzung Hallo. Generell gilt das was die Eigentümergemeinschaft entscheidet als geregelt. Die Hausverwaltung hat betreffend der Nutzungsregelung des Hauses kein Mitspracherecht. Sofern sich also alle Eigentümer einig sind, daß auf dem Dachboden etwas gelagert werden darf ist dies i.O. Sofern aber nur ein Eigentümer dagegen ist sieht es alledings anders aus. Er kann sich dann auf die Teilungserklärung berufen und auf deren Einhaltung bestehen. Generell wüßte ich nicht, was gegen die Lagerung auf dem Dachboden sprechen sollte. Betreffend der Brandschutzverordnung kann ich leider nichts sagen. Aber da kann dir die Feuerwehr 100% weiterhelfen. Die müssen die ja kennen :-))) Aber logischerweise dürfte man dann doch auch in einen Einfamilienhaus den Dachboden nicht zur Lagerung nutzen. Da werden betreffend Brandschutz doch auch keine Vorkehrungen getroffen. |
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