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Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Dies ist eine Diskussion zu Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 10:02
Boardneuling
 
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Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Liebe Juristinnen und Juristen,

ich habe hier eine "Aufgabe", über deren Lösung ich mich sehr freuen würde.


Die Fakten:

Nehmen wir an, ein Käufer (K) hat ein Haus über eine Immobilien-Internetplatform gefunden (keine Makler-Homepage!).
Er nutzt das Kontaktformular und bittet darin den Makler (M) um die Information, wie weit der nächste Nachbar entfernt ist, da er ein Objekt in absoluter Alleinlage sucht und diese Information nicht aus der Internet-Anzeige hervorgeht.

M ruft K zurück und informiert ihn, daß es sich um eine Alleinlage-Immobilie handelt. K will einen Besichtigungstermin, jedoch weist M ihn darauf hin, daß es sehr schwierig ist, beim Eigentümer einen Termin zu bekommen, verspricht jedoch, sich wieder zu melden.

Noch am selben Tag sucht K mit den aus der Anzeige hervorgehenden Informationen (Nur Ort und Ortsteil, keine Straße!) nach dem Haus, findet es und trifft zufällig den aktuellen Bewohner dort an !
Dieser zeigt das Haus gern und nach weiteren Besichtigungen und Besprechungen einigt man sich auf einen Preis (unter dem durch M angebotenen Kaufpreis) und der Kauf findet statt.

Etwa 3 Wochen nach Notartermin erhält K eine Rechnung des Maklers (5.9% des vom Makler ursprünglich im Internet veröffentlichten Kaufpreises).
Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich M seit dem 1. und einzigen Telefonat nicht mehr gemeldet !


Was sagen nun die Spezialisten? Hat der Makler eine Handhabe?
Könnte in der Internet-Anzeige irgendetwas gestanden haben, was K dem M gegenüber verpflichtet?


Vielen Dank im voraus
und
viele Grüße
Dakota
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 11:50
V.I.P.
 
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Was stand im Internet-Angebot unter Maklerprovision? - Bitte genau! Wie begründet der Makler in der Rechnung?- Nachweis oder Vermittlung?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 16:22
Boardneuling
 
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Hallo Schielu,

auf der Rechnung steht VERMITTLUNG... und das mit der Anzeige ist leider ein Problem...
Im Internet ist sie natürlich nicht mehr drin und der Ausdruck, den sich K damals gemacht haben, ist nicht auffindbar.

Eventuell hat der Bankangestellte von K noch eine Kopie, dieser ist aber erst Dienstag wieder verfügbar.

Die Internetplatform kann keine Daten wiederherstellen, da dies nur 14 Tage nach Löschung des Angebots möglich ist.


Was KÖNNTE denn dringestanden haben, damit der Makler eine Handhabe hat?

Vielen Dank schonmal
Dakota
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 16:40
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Zitat:
Zitat von dakota_2303
Hallo Schielu,auf der Rechnung steht VERMITTLUNG...
Da hat er schon Pech, eine Vermittlung fand ja gar nicht statt!
Zitat:
Was KÖNNTE denn dringestanden haben, damit der Makler eine Handhabe hat?
Da will ich jetzt nicht spekulieren! (Hat er darauf hingewiesen vom wem er Provision haben möchte?) Da möchte ich nur noch einen evtl. Fehler des Maklers erkennen. (Konnte ein Maklervertrag eigentlich zustande kommen?)
Wie dem auch sei, er hat weder einwandfrei den Vertragspartner nachgewiesen noch vermittelt und m.E. ist auch kein rechtsgültiger Maklervertrag zustande gekommen (Mit dem Provisionsverlangen im I-net würde es mir noch leichter fallen)!
In dem Tread steht dazu einiges drinne, vielleicht hilft es: http://www.juraforum.de/forum/t248141/s.html
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  #5 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 16:55
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Hallo Schielu,

vielen Dank schonmal!
K hat nichts unterschrieben, es gab nichtmal ein persönliches Treffen geschweige denn etwas schriftliches in anderer Form (außer eben der I-net-Geschichte).

Auch der VERkäufer hat zu keinem Zeitpunkt etwas schriftliches mit dem Makler ausgemacht.

Danke für den Thread, werde ich mir jetzt nochmal durchlesen!


Viele Grüße
Dakota
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  #6 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 17:02
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Zitat:
Zitat von dakota_2303
K hat nichts unterschrieben, es gab nichtmal ein persönliches Treffen geschweige denn etwas schriftliches in anderer Form (außer eben der I-net-Geschichte).
Das ist auch nicht notwendig. Wenn ein Interessent, in Kenntnis dessen, dass der Makler im Erfolgsfalle Provision verlangt, Maklerdienste in Anspruch nimmt, muss er auch zahlen (konkludentes Handeln)
Zitat:
Auch der VERkäufer hat zu keinem Zeitpunkt etwas schriftliches mit dem Makler ausgemacht.
Auch das ist unerheblich! Maklerauftrag muss nicht schriftlich erfolgen abgesehen davon sind die Verträge zwischen Verkäufer und Makler sowie Käufer und Makler zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe!
Aber lies mal den Tread, da kommt rüber, was ich meine (glaub`ich). Ansonsten gerne zu Diensten!
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  #7 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 17:24
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

tjaaaaaaaaa... jetzt wirds spannend!

wie ist die Definition von VERMITTLUNG? Ab wann handelt es sich um eine VERMITTLUNG ?

In diesem (natürlich fiktiven) Fall hat in der Internetanzeige auf jeden Fall ein Prozentsatz gestanden, aber da die Anzeige nicht mehr existiert, weiß man leider keinen genauen Wortlaut.

Kann es denn wirklich sein, daß ein Makler nur für das Einstellen einer Immobilie im Internet Geld bekommt?

ICH WERDE MAKLER !!!
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  #8 (permalink)  
Alt 25.10.2008, 11:07
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Meiner Ansicht nach steht dem Makler die Courtage zu. Das Haus wurde durch seine Anzeige entdeckt. Dass er nicht mehr zurück gerufen hat ist wahrscheinlich darauf zurück zu führen, dass der Verkäufer ihm den Kontakt zum Käufer mitgeteilt hat. Warum dann noch Termin machen? Der Käufer war ungeduldig, machte sich auf Spurensuche und hatte Glück, den Verkäufer anzutreffen. Dafür kann der Makler ja nichts.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.10.2008, 12:39
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Zitat:
Zitat von dakota_2303
wie ist die Definition von VERMITTLUNG? Ab wann handelt es sich um eine VERMITTLUNG ?
Vermittlung ist das Zusammenbringen verschiedener Intentionen also z.B. im Preis oder anderer Konditionen!
Zitat:
Kann es denn wirklich sein, daß ein Makler nur für das Einstellen einer Immobilie im Internet Geld bekommt?
Nein, das kann nicht sein! Es muss erstens ein Maklervertrag zustande gekommen sein und der Interessent muss Dienste des Maklers in Anspruch genommen haben. Also wenn z.B. der Makler in der Anzeige deutlich macht, dass er vom Käufer eine Provision erwartet und der Interessent daraufhin anruft und Unterlagen anfordert oder eine Besichtigung vereinbart und der Makler danach handelt, hat er erst die Dienste in Anspruch genommen und ein Maklervertrag wäre durch konkludentes Handeln zustande gekommen! Was Dinsche da schreibt ist absoluter Quatsch!
In Deinem Fall gab es keine Vermittlung, nicht mal einen korrekten Nachweis da der Makler Dir nicht den möglichen Vertragspartner genannt hat.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.10.2008, 13:06
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AW: Courtage trotz mangelnder Makler-aktion ?

Was in der Anzeige genau stand ist ja nun nicht mehr nachvollziehbar, da der Käufer sie nicht mehr hat, und der Makler hat natürlich die Anzeige gelöscht, da das Objekt nicht mehr angeboten wird.

Einen Maklervertrag muss der Käufer doch überhaupt nicht haben. Den hat der Verkäufer mit dem Makler abgeschlossen. Dann ist auch entscheidend was in diesem Vertrag steht, denn es besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer gar nicht Privat verkaufen kann/darf, solange wie der Maklervertrag läuft! Interessant wäre aber nun, ob der Makler beim Notartermin präsent war oder sein wird.

Folgende Situation, um das zu verdeutlichen was ich meine: Interessent sieht sich das Objekt über den Makler an. Interessent gibt die Informationen an einen Bekannten weiter. Dieser Bekannte setzt sich mit dem Verkäufer direkt in Verbindung und wird kaufen. Auch in diesem Fall hat der Makler ein Recht auf seine Courtage! Er muss es nur nachweisen/beweisen können...

Es wäre schlauer gewesen, wenn der Käufer sich anhand des Fotos in der Anzeige auf die Suche nach dem Haus gemacht hätte, ohne zuvor den Makler angerufen zu haben. Aber auch dann ist wichtig was der Makler und der Verkäufer vertraglich ausgemacht haben.
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