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Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 20:04
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Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

A stellt seinen PKW im von der Strasse offenen, frei zugänglichen Carport von B ab, obwohl A keine Nutzungsrecht hat.

Darf B das Fahrzeug von A entfernen lassen?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 12:16
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AW: Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

Zitat:
Zitat von Felice
Darf B das Fahrzeug von A entfernen lassen?
Ja, wenn A weiß, dass es kein allgemeiner Parkplatz ist bzw. dieser als privat erkannt werden kann!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:36
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Zitat:
Zitat von microfun
Ja, man darf so einen Raudi schon entfernen lassen aber vorerst auf eigene Kosten. Diese Kosten sind dann einklagbar.
Etwas kompliziert ist deshalb, weil man davon ausgehen kann, dass es sich bei dem Carport um ein Privatgrundstück handelt.

@schielu:
Ich gehe mal nicht davon aus, dass mein Nachbar so dämlich ist und nicht bemerkt, dass er sich mein Carport unter den Nagel reißt.
Dann lies mal das BGH - Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 17:12
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AW: Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

Zitat:
Zitat von microfun
Meinst Du diese Zusammenfassung:
Ich meine das gesamte Urteil (nicht nur überflogen). Hier wollte der Kläger die Kosten (vom Parkplatzbesitzer) zurückhaben, die das Abschleppunternehmen zur Herausgabe des Fahrzeuges kassiert hatte! Bitte richtig und komplett lesen!
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 17:42
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AW: Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

Zitat:
Zitat von microfun
Ich merke auf...Du brauchst ständig Bestätigung!

Dann kann ich nur noch sagen, dass Dein letzter Beitrag mit diesem Thread eigentlich nichts zu hat.

Deshalb brauchste Dich doch nicht gleich so breit machen. Bleib cool man!
Was soll denn der Blödsinn jetzt?
Ich will darauf hinweisen, dass der Parkplatzbesitzer nicht mit den Abschleppkosten in Vorlage treten muss sondern das Inkasso dem Abschleppunternehmer überlassen kann! Im Gegensatz zu Deiner Ausführung:
Ja, man darf so einen Raudi schon entfernen lassen aber vorerst auf eigene Kosten. Diese Kosten sind dann einklagbar.
Und wieso hat das plötzlich mit dem Thread nichts mehr zu tun?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 18:02
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AW: Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

Hat der B denn schonmal versucht ein klärendes Gespräch mit A zu führen?

EDIT: Ich sehe gerade: der Thread is' ja schon älter!

@ schielu & microfun : sorry, wollte mich nicht in Eure Hackerei einmischen, viel spass noch!
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Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #7 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 14:13
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Zitat:
Zitat von microfun
Lieber schielu, das funktioniert aber nur, wenn das Abschleppunternehmen mitspielt.
Och jo
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Alt 13.11.2009, 17:55
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AW: Carport-Nutzung ohne Nutzungsrecht

Hallo Felice,

vielleicht wäre es ja eine Möglichkeit, A schriftlich darauf hinzuweisen daß A den Carport widerrechtlich nutzt und wenn er dies nicht unterläßt, sein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Wenn A schlau ist, läßt er es und man spart sich die Kosten für Abschleppdienst und später ggfs. Anwalt.

Normalerweise muß man nämlich nach meiner eigenen Erfahrung beim Abschleppen von einem Privatparkplatz (in meinem Fall war es mein Kundenparkplatz, auf dem man mich eingeparkt hatte) erst einmal selbst in Vorlage treten. Bei unserem Abschleppunternehmen hat das 150 Euro gekostet.

Das Fahrzeug wird dann aber nicht auf so einem Abschlepp-Parkplatz abgestellt, wo man sein Auto nur gegen Zahlung der Abschleppkosten wiederbekommt, sondern der Abschleppdienst muß das Fahrzeug auf dem nächsten freien Parkplatz in der Nähe abstellen. Man muß also schauen, wie man die Abschleppkosten wiederbekommt.

Deswegen würde ich es erst mal mit einem schriftlichen Hinweis versuchen.

Viele Grüße,

flora357
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Alt 14.11.2009, 08:25
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