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Bürgschein

Dies ist eine Diskussion zu Bürgschein innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 20:44
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Bürgschein

Hallo zusammen,

Folgende Fragestellung: Ein Bauunternehmer hat nach Abnahme der Rohbauarbeiten dem Bauherren einen Bürgschein einer Versicherung übergeben. Dieser Bürgschein soll die vertragsgemäße Gewährleistung für fertiggestellte und abgenommene Arbeiten sicherstellen. Die im Bürgschein ausgesprochene Bürgschaft ist nicht auf bestimmte Zeit begrenzt. Wann muss der Bauherr dem Bauunternehmer diesen Bürgschein zurückgeben?
Zum Beispiel nach der Gewährleistungsfrist für sichtbare Mängel? Oder zum Beispiel nach der Gewährleistungspflicht für nicht sichtbare Mängel?

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 22:38
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AW: Bürgschein

Hallo zusammen,

hat keiner eine Idee wie man in dem Fall richtig reagiert?


Viele Grüße
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 12:54
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AW: Bürgschein

Zitat:
Zitat von cnagel03
Oder zum Beispiel nach der Gewährleistungspflicht für nicht sichtbare Mängel?
Wo soll da der Unterschied sein? Was steht in der Urkunde bzw. im Vertrag?
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