Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft, welche Nachteile? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Bürgschaft, welche Nachteile? Ehepaar möchte Kredit für Immobilie aufnehmen, Kreditsumme sehr hoch. Tochter könnte bürgen. Was bedeutet das für die Tochter? Wenn Eltern für ihre Verbindlichkeiten nicht mehr aufkommen können, muss Tochter weiter Raten zahlen? Wie ist es, wenn die Tochter irgendwann selbst einen Kredit für eine Immobilie aufnehmen möchte, wäre dies behindert, weil sie schon für den Kredit der Eltern bürgt? DANKE |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Du hast das schon vollständig erfasst: Die Tochter muss nachrangig die Schulden der Eltern bezahlen, also dann, wenn diese nicht mehr zahlen können. Sollte man sich also gut überlegen. Zudem sinkt die Kreditwürdigkeit der Tochter für einen eigenen Kredit. Denn wenn sie möglicherweise für eine fremde Schuld einstehen muss, dann kann sie die eigene schlechter zurückzahlen. Ausgeschlossen muss ein eigener Kredit dadurch aber nicht sein, kommt drauf an, um wlche Summen es geht, und in was für Vermögensverhältnissen die Beteiligten leben. Gruß Marcus
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Die Eltern haben der Tochter 3/4 der Immobilie überlassen - Schenkung. Notariell beglaubigt. Die Immobilie ist jedoch noch mit Schulden belastet. Muss die Tochter bei jeder Zinsabschreibung oder evtl. Neukredit den die Eltern für die Immobilie machen mitunterzeichnen bzw. ihr Einverständnis geben? Kann die Hauptdarlehensbank bei der nächsten Zinsabschreibung die Tochter als Bürgen oder gar Kreditnehmer fordern? Grüße |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Bei jedem Neukredit muss die Zustimmung des Bürgen erfolgen, d.h. er bürgt nicht automatisch für weitere Kredite der Eltern. Natürlich können die Eltern weitere Kredite aufnehmen ohne die Tochter zu fragen - außer sie soll wieder Bürgin sein. Fordern kann eine Bank viel aber ob man darauf eingeht ist eine andere Sache Um was für eine Bürgschaft handelt es sich denn? Banken akzeptieren oftmals auch nur die selbstschuldnerische Bürgschaft. |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Danke erstmal, die Tochter ist noch keine Bürgin. Eltern haben einen Immobilienkredit laufen, haben demnächst Zinsabschreibung und möchten gerne kleinere Bausparvertrage mittels der Zinsabschreibung abstoßen, diese Bausparkredite wurden nachgezogen, d.h. nach der großen Immobliensumme. Es bestünde evtl die Möglichkeit, dass dies die Hauptkreditbank nicht gut findet und evtl. sich über die Tochter absichern möchte. Weil diese vor kurzem im Grundbuch als 3/4 (Besitzer oder Eigentümer, weiss ich nicht genau) benannt wird. Schenkung. Eltern sind Kreditnehmer. Muss die Tochter unterschreiben bei der nächsten Zinsabschreibung? Und kann die Bank die Bürgschaft der Tochter fordern? Können die Eltern die Tochter irgendwie aus der Sache raushalten, obwohl die Tochter in Grundbuch benannt wird? |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Ich find die Faktenlage etwas verwirrend, aber seis drum... Wenn ein Grundstück belastet wird, muss dies im Grundbuch eingetragen werden, dabei muss der Eigentümer des belasteten Grundstücks zustimmen. Wenn das Grundstück verkauft oder verschenkt wird, dann übernimmt der Erwerber natürlich die Belastung, kann das auch durch eine "Nichtzustimmung" nicht verhindern. Und im Grundbuch steht immer nur, wer der Eigentümer ist. Grundsätzlich kann die Bank alles mögliche fordern, einen juristisch durchsetzbaren Anspruch auf einen neuen Bürgen hat sie aber nicht. Allerdings kann es passieren, dass sie ohne Bürgen keine weiteren Kredite mehr vergibt. Nachvollziehbar, denn irgendwie muss sie ja ihr Geld absichern. Was das mit der Zinsabschreibung sein soll, verstehe ich nicht. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Naja, bei der nächsten Zinsabschreibung wird für den bestehenden Kredit wieder ein neuer Zinssatz festgelegt und da den Eltern jeweils nur 1/8 des Hauses noch gehört, könnte es doch sein, dass das 1/8 der Bank nicht als Rücklage reicht und sie fordert, um ein fortbestehen des Kredits über diese Bank zu gewährleisten eine größere Sicherheit. Evtl den 3/4 Anteil der Tochter oder die Tochter als Kreditnehmer oder die Tochter als Bürgin????????????????? Könnte die Bank von sich aus vom Kreditvertrag zurücktreten? Wenn Tochter nicht bürgt, oder Kreditnehmer wird. |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Öhm... wie war denn der Kredit vorher gesichert? Nur durch das Vermögen der beiden Schuldner? Oder auch durch Grundschuld? Wenn die Schuldner ihre Sicherheiten gefährden oder verlieren kann die Bank den Kredit auch außerordentlich kündigen. Nichtsdestotrotz kann die Tochter sich weigern, an der Sicherung des Kredites mitzuwirken, nur hat das eben für die Eltern (und das Familienklima) unter Umständen fatale Folgen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Nein, der Kredit wurde über die Grundschuld abgedeckt. Würde es ausreichen, wenn die Tochter den Kredit mit ihrem 3/4 Haus sichert? Oder muss sie als Person bürgen/ haften? Die Tochter befürchtet nur, dass wenn sie selbst irgendwann Geld von einer Bank benötigt, auch evtl. für eine Immobilie, dass ihr die Sache der Eltern im Wege steht? |
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| AW: Bürgschaft, welche Nachteile? Wenn die Tochter das Haus übertragen bekommen hat, welches vorher durch eine Grundschuld belastet wurde, dann ist das Haus noch immer als Ganzes belastet. Die Grundschuld bezieht sich auf das Grundstück, nicht auf eine bestimmte Person und geht daher mit dem Eigentum an einem Grundstück über. Außer wenn im Grundbuch fälschlich die Grundshuld nicht eingetragen ist, was allerdings eher ein Klausurproblem als Realität ist. Sprich: Die Bank hat nach wie vor ihre Sicherheit in Form der Grundschuld, es besteht für sie kein Handlungsbedarf. Ein eventueller künftiger Kredit der Tochter ist nicht gefährdet. Allerdings kann das belastete Haus natürlich nur noch beschränkt als Sicherheit dienen. Eine nachrangige Grundschuld akzeptiert eine Bank als Sicherheit nur dann, wenn ihre Realisierung sehr wahrscheinlich ist. Etwa wenn die vorrangige Belastung nur einen winzigen Bruchteil des Wertes ausmacht oder der Erstsicherungsfall aus irgendwelchen Gründen praktisch nicht eintreten kann. Gruß Marcus
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