Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft vs Hypothek - forderungsentkleidete Hyp bei nachträgl Einrede d Bürgen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Bürgschaft vs Hypothek - forderungsentkleidete Hyp bei nachträgl Einrede d Bürgen ich habe hier eine meiner Meinung nach recht schwierige Frage, zunächst einmal der Sachverhalt: Eine Forderung ist doppelt gesichert, einmal mit einer Bürgschaft, einmal mit einer Hypothek, Bürge und Eigentümer des Grundstücks sind vom Schuldner verschiedene Personen. Nun hat der Schuldner gegen den Gläubiger einen offenen Schadensersatzanspruch, der Gläubiger befriedigt sich trotzdem aus dem Vermögen des Bürgen (Bürge wußte zu diesem ZP nichts von dem Schadensersatzanspruch). Er hat Anspruch aus 813 auf Rückgabe des Geldes, da seine Einrede aus 770 auch nachträglich geltend gemacht werden kann (so zum. Münch Komm). Die Frage ist nun, ob er parrallel dazu auch noch die Hypothek erworben hat, als forderungsentkleidete Hypothek nach 1138 (stimmt der so aus m kopf zitiert?) über 892? dafür würde sein guter Glaube im Mom der Briefübergabe sprechen... Dagegen die Situation, in die der Eigentümer gebracht werden würde... Ich hoffe, jemand kann mir mit dieser Problematik ein wenig weiterhelfen! Schöne Grüße La Ley |
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